Der Bund Länder Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) hat das zuletzt vorgesehene Konstrukt einer Übergangsfrist für Unternehmen ohne Partikelmessgerät in der letzten Sitzung Ende September mehrheitlich abgelehnt.
In einem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVD) an die Überwacher und an den ZDK wurde nun darüber hinaus klargestellt, dass der Stichtag für die verbindliche Bestellung eines Geräts bis zum 01.11.2022 zurückgezogen wurde. Das BMVD werde die entsprechende Änderungsrichtlinie in einer ersten Verkehrsblattverlautbarung am 31.10.2022 bekanntgeben, heißt es in dem Schreiben.
Die geplante Übergangsregelung sah vor, dass als Prüfstützpunkt anerkannte Betriebe, die zum Stichtag 1. Januar 2023 noch nicht über ein PN-Messgerät verfügen, über den 01.01.2023 hinaus für einen noch festzulegenden Zeitraum das Verfahren der Trübungsmessung anwenden dürfen. Diese Übergangsregelung war allerdings an den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgerätes gebunden. Die verbindliche Bestellung eines PN-Messgerätes musste demnach bis zum 01.11.2022 erfolgt sein. Dieser Termin ist nun obsolet.
Arbeitsgruppe soll Verfügbarkeit von Partikelzählgeräten bewerten
Der Beschluss des BLFA-TK sieht bis zum verbindlichen, alleinigen Anwendungsdatum für die PN-Messung weiterhin nur die alleinige Anwendung der bisherigen Trübungsmessung vor. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV soll permanent die Verfügbarkeit von Partikelzählgeräten für Werkstätten im Markt bewerten.
Erst wenn nach Ansicht der Arbeitsgruppe ausreichend Geräte zur Verfügung stehen, soll der Einführungstermin der PN Messung als alleiniges Messverfahren für die entsprechenden Fahrzeuge festgelegt werden. Der neue Termin werde in einer zweiten Verlautbarung im Verkehrsblatt veröffentlicht. Zielsetzung sei eine Einführung spätestens bis zum 01.07.2023.
Die Nennung eines verbindlichen Bestelltermins entfällt. Allerdings - das wird im Schreiben des BMVD ausdrücklich betont - bestehe weiterhin die Erfordernis für Prüfstützpunkte, ein PN-Gerät schnellstmöglich zu bestellen.
Matthias Pfau, Technischer Betriebsberater und Kfz-Meister beim Kraftfahrzeuggewerbe Bayern, weist zudem darauf hin, dass ein Partikelzählgerät künftig auch als Diagnosegerät für Werkstätten wichtig sein werde. Fahrzeuge in Werkstätten, bei denen der Partikelzähler für die AU eingesetzt wird, können im Falle abgasrelevanter Defekte auch nur mit dem Partikelzähler als Diagnosegerät auf den Reparaturerfolg endgeprüft werden.