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Regionaltagung: Ohne SERMA-Autorisierung keine Daten vom Hersteller

08.03.2023 15:43 Uhr | Lesezeit: 4 min
Regionaltagung: Ohne SERMA-Autorisierung keine Daten vom Hersteller
v.li.: Christian Reher, Geschäftsführer Kfz-Innung Region Stuttgart, Prof. Benedikt Maier, Stellvertretender Direktor des Instituts für Automobilwirtschaft (IfA), Michael Ziegler, Präsident Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg, Joachim Otting, Rechtsanwalt rechtundraeder, Torsten Treiber, Obermeister Kfz Innung Region Stuttgart, Werner Steber, Geschäftsführer Werkstätten und Technik (ZDK), Marcus Weller, Referent und Verantwortlicher für alternative Antriebe (ZDK)
© Foto: Kfz-Innung

Bei der Regionaltagung in Filderstadt informierte die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart über Das SERMA-Verfahren. Ohne Zulassung bleibt Werkstätten ab Jahresmitte der Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten verwehrt.

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Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten auf den Hersteller-Portalen benötigen Werkstätten ab Mitte des Jahres eine gesonderte Autorisierung. Die Autorisierung und Zulassung wird zukünftig durch die akkreditierte Inspektionsstelle SERMA (Secure Repair and Maintenance Authorization) erfolgen. Einen Ausblick, wie der Prozess der Registrierung für Werkstätten und deren Mitarbeiter aussehen wird, gab Werner Steber (ZDK) auf der Regionaltagung der Kfz-Innung Region Stuttgart in Filderstadt.

"Der 30. Juli 2023 ist Stichtag für SERMI. Ab dann müssen Werkstätten nachgewiesen haben, dass sie ein vertrauenswürdiger Betrieb sind, wenn sie über die Herstellerportale auf diebstahl- und sicherheitsrelevante RMI-Daten zugreifen müssen", sagte Werner Steber, Geschäftsführer Werkstätten und Technik (ZDK) in der Filharmonie Filderstadt. Das ist beispielsweise notwendig für den Einbau neuer Steuergeräte oder das Anlernen von Schlüsseln.

Serma: Konformitätsbewertungsstelle

Hinter SERMA steht die Serma GmbH, die als Konformitätsbewertungsstelle des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) fungiert. Diese muss als Zulassungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle, DAkkS, entsprechend akkreditiert werden.

Für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten RMI-Daten verlangen Automobilhersteller auch bisher schon eine Registrierung der Werkstatt. Wenn Diagnosesysteme und Zugänge zu den Herstellerportalen genutzt werden, muss sich die Werkstatt bislang allerdings bei jedem Hersteller einzeln registrieren. Ab Jahresmitte werden diese individuellen Zugänge ersetzt durch die SERMA-Autorisierung. Die Idee dahinter: Eine Werkstatt und deren Personal muss sich nur einmal autorisieren lassen und kann dann auf alle RMI alle Fahrzeughersteller zugreifen. Der Zugang ist dann 60 Monate gültig. In dieser Zeit werden die Werkstätten zwei bis dreimal für eine Vor-Ort-Prüfung besucht.

Papierloses Verfahren

"Das gesamte Verfahren der Zulassung für Werkstätten erfolgt papierlos, alle Dokumente müssen als PDF hochgeladen werden", erklärte Steber. Damit sie sich als vertrauenswürdiger Betrieb ausweisen können, müssen Werkstätten eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung stellen, beispielsweise einen Auszug aus dem Handelsregister, einen Gewerbeeintrag und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zudem müssen die zu autorisierenden Mitarbeiter im Betrieb benannt werden. Für die Autorisierung der Mitarbeiter müssen zwingend deren Stammdaten hinterlegt werden (Gesellen- oder Meisterbrief und polizeiliches Führungszeugnis). Die Identitätsprüfung erfolgt ebenfalls auf elektronischem Wege. Die gesamte Anmeldung erfolgt über die Webseite. Dort finden Betriebe auch alle Informationen zu SERMA und den rechtlichen Hintergründen.

Noch ist laut Steber unklar, ob sich die SERMA-Zulassung auch auf die Nutzung von Mehrmarkendiagnosesystemen bezieht und somit den Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway ermöglicht. Aus Sicht des ZDK wäre dies wünschenswert, weil dadurch ein einheitliches Autorisierungsschema sowohl für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen als auch für den berechtigten Zugang zu Fahrzeugen mit Security Gateway etabliert wäre.

Der rechtliche Hintergrund

Im Anhang X der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 wird der standardisierte Zugang zu den Fahrzeug-OBD-Informationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair and Maintenance Information - RMI) geregelt.

Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller (OEM) diese Informationen nach einem in den DIN EN ISO 18541-1 bis DIN EN ISO 18541-4 geregelten Prozess auf ihren Webseiten bereitstellen müssen. Unabhängige Marktteilnehmer (Werkstätten) müssen sich nach festgelegten Kriterien im SERMI-Schema (SERMI = Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information) durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen und autorisieren lassen, um auf diese RMI-Daten zugreifen zu können.

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