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Satte Strafen drohen

21.01.2016 11:00 Uhr
Satte Strafen drohen

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1. Herr Bader, warum sollte jeder Kfz-Betrieb regelmäßig Gefahrstoff-Unterweisungen durchführen?

Er sollte es machen, weil es beim Umgang mit Gefahrstoffen einiges zu beachten gibt, um Unfälle zu vermeiden und Schäden für Mitarbeiter und Umwelt zu verhindern. Darüber hinaus muss sie der Werkstattinhaber jedes Jahr machen, weil die Gefahrstoffverordnung dies verlangt. Das zu ignorieren, kann richtig teuer werden: Bei Verstoß droht dem Betrieb ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

2. Was ist das Besondere an den Gefahrstoffunterweisungen von Liqui Moly?

Wir wissen genau, dass Werkstätten lieber an Fahrzeugen arbeiten als sich mit Bürokratie herumzuschlagen. Deswegen kann der Werkstattinhaber das Thema Gefahrstoffe komplett in unsere Hände legen. Wir kommen zu ihm, machen uns ein Bild von der Situation vor Ort und führen dann eine maßgeschneiderte Gefahrstoffunterweisung durch. Das dauert rund zwei Stunden und die Angestellten können danach sofort weiterarbeiten, so dass große Zeitausfälle vermieden werden. Wir kümmern uns auch um den gesamten Papierkram. Damit ist die Werkstatt auf der sicheren Seite und muss sich um nichts mehr kümmern.

3. Deckt Liqui Moly mit seinen Unterweisungen alle Gefahrstoffe ab, die in einem Kfz- Betrieb zum Einsatz kommen?

Ja, natürlich. Die Werkstatt bekommt von uns die gesetzlich vorgeschriebenen "allgemeinen Betriebsanweisungen" für sämtliche Gefahrstoffe, die dort eingesetzt werden.

4. Hilft Liqui Moly den Kfz-Betrieben auch bei der praktischen Umsetzung der Gefahrstoff-Unterweisung?

Da wir die Gefahrstoffunterweisung selber durchführen, muss die Werkstatt ihrerseits nichts mehr machen. Deswegen ist auch keine weitere Hilfe notwendig.

5. Seit dem 1. Juni 2015 gilt die GHS/CLP-Verordnung (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) zur neuen Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Wie unterstützen Sie die Kfz-Betriebe bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung?

Umsetzen müssen diese Verordnung die Produkthersteller und nicht die Werkstatt. Aber die Werkstatt-Mitarbeiter müssen natürlich verstehen, was die neuen Symbole bedeuten. Wir erläutern die neuen Symbole und erklären die Unterschiede zur alten Kennzeichnung. Die Werkstatt erhält von uns auch eine Art Umschlüsselungstabelle von alter auf neue Kennzeichnung.

6. Auch verbrauchte Betriebsstoffe wie Altöl und Bremsflüssigkeit sind Gefahrstoffe. Gehen die Gefahrstoffunterweisungen von Liqui Moly auch auf den Umgang mit den eben genannten Stoffen ein?

Ja, das gehört auch dazu. Wir beraten Kfz-Betriebe unter anderem auch, wie sie Gefahrstoffe lagern und entsorgen können. Über das Liqui-Moly-Entsorgungskonzept kümmern wir uns auf Wunsch sogar selber um die ordnungsgemäße Beseitigung alter Betriebsstoffe.

Herr Bader, vielen Dank für die interessanten Einblicke!

Das Interview führte Marcel Schoch.

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