Die Informationsseite für die SERMA-Akkreditierung ist ab sofort unter www.serma.eu online. Das Informationsportal für Landesverbände, Innungen und Werkstätten umfasst einen Fragen- und Antwortkatalog, der laufend aktualisiert und erweitert wird, berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Aktuell würden rund 20 Fragen wie etwa zur Typgenehmigungsverordnung, zur Akkreditierung nach dem SERMI-Schema, zu den Auswirkungen für Betriebe und zu politischen Aspekten des Themas beantwortet. In Zukunft sollen sich Betriebe über die Webseite auch für die Autorisierung und Zulassung anmelden und die nötigen Unterlagen einreichen können, so der ZDK.
Was genau Werkstätten nun angesichts der SERMA-Thematik beachten müssen und was auf sie zukommt, erklärt Werner Steber, Leiter ZDK Abteilung Werkstätten und Technik im Gespräch mit asp AUTO SERVICE PRAXIS.
asp: Was genau fordert die Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 von OEM und Werkstätten?
Werner Steber: In dem neu geregelten Anhang X der Typgenehmigungsverordnung wird der standardisierte Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) geregelt. Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller (OEM) diese Informationen nach einem in der DIN EN ISO 18541 1-4 geregelten Prozess auf der Webseite bereitstellen müssen. Unabhängige Marktteilnehmer müssen sich nach einheitlich festgelegten Kriterien - dem SERMI-Schema - durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen und autorisieren lassen, um auf diese RMI zugreifen zu können. Diese Autorisierung muss durch alle OEM, die Fahrzeuge in der EU typgenehmigen lassen, akzeptiert werden und gilt für Reparatur- und Wartungsinformationen über die "RMI-Webseite" der OEM als auch für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten OBD-Informationen über die OEM-Diagnosesysteme.
asp: Auf welche Daten/Aktivitäten am Fahrzeug bezieht sich das konkret?
W. Steber: Auf den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen über die technischen Portale der Fahrzeughersteller sowie diebstahl- und sicherheitsrelevante OBD-Informationen über die OEM-Diagnosesysteme.
asp: Wie läuft das heute und was ändert sich?
W. Steber: Wer heute Diagnosesysteme oder Zugang zum technischen Portal der Fahrzeughersteller hat, muss sich für jeden Fahrzeughersteller einzeln registrieren. Zusätzlich zur normalen Registrierung verlangen die meisten Fahrzeughersteller jedoch eine erweiterte Registrierung für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Dies wird künftig durch die SERMA-Autorisierung wegfallen. Das bedeutet beispielsweise, dass sich eine Werkstatt und dessen Personal nur einmal einem Autorisierungsprozess unterziehen müssen, der fünf Jahre gültig ist und für alle Fahrzeughersteller und deren Systeme gilt.
asp: Inwieweit sind Anbieter von Diagnosesystemen oder -dienstleistungen betroffen (z .B. Diagnose on Demand, Remote Diagnostics)?
W. Steber: Die neue SERMA-Autorisierung gilt ausschließlich für den Zugriff auf diebstahl- und sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen über die technischen Portale der Fahrzeughersteller sowie zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten OBD-Informationen über die OEM-Diagnosesysteme.
asp: Welche Kosten sind damit voraussichtlich für Werkstätten verbunden?
W. Steber: Eine Evaluierung der Aufwände der System-Spezifikationen und der daraus resultierenden SERMA-Entgelte für die Betriebe erfolgt und wird sich bis Mitte 2022 genauer abschätzen lassen. Sicherlich werden die Entgelte für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen günstiger sein, als dies heute der Fall ist.
asp: Wer erteilt die Akkreditierung?
W. Steber: Die Deutsche Akkreditierungsstelle, DAkkS.
asp: Wird ein Betrieb akkreditiert oder einzelne Personen?
W. Steber: Der einzelne Kfz-Betrieb muss zugelassen und die Mitarbeiten müssen autorisiert werden. Akkreditiert werden nur die Konformitätsbewertungsstellen, wie z. B. SERMA als Konformitätsbewertungsstelle des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV).
asp: Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmer?
W. Steber: Die Autorisierung ist nur bedingt freiwillig, denn wenn ein Betrieb keine Autorisierung besitzt, bekommt dieser künftig weder Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen über die technischen Portale der Fahrzeughersteller noch zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten OBD-Informationen über die OEM-Diagnosesysteme und kann so nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.
asp: Besten Dank für das Gespräch!