Bitte beachten Sie, dass sich hinsichtlich der Thematik Prtikelzahlmessung ein neuer Sachstand ergeben hat. Der Stichtag 01.11.2022 für verbindliche Bestellung eines PN-Gerätes ist obsolet. Das Konstrukt der ursprünglich geplanten Übergangsregelung ist nicht mehr aktuell. Hier können Sie die neuesten Entwicklungen nachlesen.
Kurzfassung
Der Termin für die neue Diesel-Abgasmessung rückt näher. Wir erklären, was Werkstätten jetzt tun müssen, damit sie bei der AU keine Probleme bekommen. Von der Übergangsregelung profitiert nur, wer schon ein Gerät bestellt hat.
Die Mitte 2021 geründete Task-Force-Gruppe, die sich u.a. aus Experten des ASA-Verbandes, des Verkehrsministeriums, Mitarbeitern der DAkkS, Sachverständigen der Prüforganisationen, Kalibrierlaboren u.a. zusammensetzt, hat in den Task-Force-Meetings im Juni und jetzt erst kürzlich im August den gegenwärtigen Stand der Entwicklungen der Partikelzählmessgeräte bei den Herstellern abgefragt. Hintergrund sind die unerfreulichen weltpolitischen Entwicklungen, die immer wieder zu Lieferengpässen bei wichtigen Teilen für die Produktion bzw. bereits zu Verzögerungen der Geräte für die Baumusterprüfung führen. Dies führt dazu, dass bis zum 1. Januar 2023, dem Startpunkt für die Partikelmessung ("PN-Messung"), keine ausreichende Marktabdeckung gewährleistet sein wird.
Ohne Nachweis geht nichts
Damit wird nach heutigem Stand erst in den ersten drei bis sechs Monaten des kommenden Jahres gerechnet werden können. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb eine Übergangsregelung angekündigt, die am 02. September an die berechtigten Untersuchungsstellen verteilt wurde. Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte im ASA-Verband, erläuterte die wichtigsten Punkte der Übergangsregelung. Zusammengefast gilt Folgendes:
- Alle Untersuchungsstellen, die zum 01.01.23 bereits mit PN-Geräten beliefert wurden, müssen die PN-Messung durchführen.
- Verfügen sie noch nicht über ein PN-Messgerät, dürfen sie über den 01.01.23 hinaus für den noch festzulegenden Zeitraum das Verfahren der Trübungsmessung anwenden.
- Die Möglichkeit, von der Übergangsfrist Gebrauch zu machen, besteht jedoch ausschließlich dann, wenn die berechtigten Stellen den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgerätes erbringen können.
- Aus diesem Nachweis muss unmissverständlich deutlich werden, dass die verbindliche Bestellung eines PN-Messgerätes bis zum 01.11.2022 erfolgt ist.
- Die Bundesregierung behält sich vor, entsprechende Verfahren zur stichprobenartigen Kontrolle festzulegen.
- Nach einer Abschätzung der Marktverfügbarkeiten wird voraussichtlich im Oktober die restriktiv gefasste Übergangsregelung in Kraft gesetzt und der Zeitraum, für den die Übergangsregelung gilt, festgelegt.
Dieser Zeitraum wird, wie erwähnt, erst im Oktober festgelegt, da man dann viel besser abschätzen kann, wie viel Baumusterprüfungen bereits erteilt worden sind, wie viel Kalibrierlabore in der Lage sind, die neuen PN-Zähler zu kalibrieren und wie sich die Liefersituation bis dahin entwickelt hat. Wer dann bis zu diesem Stichtag noch kein Partikelzählmessgerät vorweisen kann bzw. bestellt hat, kann nicht die Übergangsregelung wahrnehmen. Harald Hahn empfiehlt daher dringend, dass die Werkstätten sich die Bestellung bestätigen lassen sollen, um einen Nachweis hierüber zu haben. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Anforderungen wie eine gültige Baumusterprüfung und gültiger Softwarestand, aber auch die Funktionalität im Zusammenspiel mit der vorhandenen Messtechnik vertraglich festgehalten sind.
Dass die Liefersituation ziemlich angespannt ist, ist allen Beteiligten bewusst geworden. "Bis Ende des Jahres haben die Gerätehersteller angedeutet, ca. 11.000 bis 15.000 Geräte liefern zu können", so Hahn. "Voraussetzung hierfür ist aber eine positive Baumusterprüfung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt)." Ab Januar kalkuliert man dann mit ca. 2.000 bis 3.000 Einheiten pro Monat. Hierauf haben sich die Gerätehersteller bereits eingerichtet. Hinzu kommt aber noch, dass der Bedarf an Partikelzählmessgeräten noch nicht abgeschätzt werden kann. Neben den Fragen, wie viel Euro-6/VI-Fahrzeuge in den ersten Monaten des Jahres 2023 überhaupt zur AU kommen, ist natürlich grundsätzlich die Frage offen, wie viel Werkstätten sich mit der PN-Messung auseinandersetzen werden und auch Equipment kaufen. Bei den Prüforganisationen liegt der Bedarf geschätzt bei 12.000 bis 15.000 Einheiten, bei den Werkstätten gibt es ca. 35.000 AU-Berechtigungen. Da bei allen Herstellern das Motto "First in - First out" gilt, empfiehlt Hahn, sich bei den unterschiedlichen Herstellern direkt über die Geräte zu informieren und dann unmittelbar zu bestellen.
Eine aktuelle Übersicht an AU-Geräten bietet unsere Bildergalerie.
Aktuelle Übersicht AU-Geräte - Partikelzähler
Bildergalerie- Ausgabe 10/2022 S.34 (274.8 KB, PDF)