Der Fragenkatalog umfasst unter dem Titel "Vertrauen aufbauen – Bürokratie abbauen" 35 Einzelmaßnahmen für die Sektoren Verkehr, Justiz, Arbeit und Soziales, Bildung, Finanzen, Umwelt und Wirtschaft. "Der seit Jahren wachsende Berg an bürokratischen Aufgaben bindet enorme Arbeitskapazitäten, die dringend in den Verkaufsräumen und Werkstätten gebraucht werden“, so ZDK-Präsident Arne Joswig. "Darunter leiden sowohl die Kundinnen und Kunden als auch das gesamte Kfz-Gewerbe. Die unternehmerische Schmerzgrenze ist längst überschritten."
ZDK fordert Sofortprogramm
Daher fordere der ZDK ein Sofortprogramm zur bürokratischen Entlastung des mittelständischen Kfz-Gewerbes, denn das Bürokratieentlastungsgesetz springe viel zu kurz. "Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahmen als Sofortprogramm könnte erheblich dazu beitragen, mit geringem Aufwand in kurzer Zeit enorme Entlastungen für die Betriebe des Kfz- und Karosseriehandwerks herbeizuführen", so Arne Joswig.
"Die Politik muss sich mehr an der Realität unserer Unternehmen orientieren und mutige Schnitte statt kleiner Schritte wagen. Der Mittelstand als Wirtschaftsfaktor ist unverzichtbar für unseren Wohlstand. Kerngeschäft mit den Kunden statt Papierkrieg mit den Behörden muss das Motto sein."
1. Keine Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung)
Analog zu den Abgas-Messgeräten sollten eichpflichtige Messgeräte, wie beispielsweise Manometer, nicht mehr der Eichpflicht unterliegen, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt und auch kalibriert werden. Dadurch ließen sich bei den 500.000 jährlich durchgeführten Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe überdies 2,1 Millionen Euro einsparen.
2. Pkw-EnVKV praxisnäher gestalten
Die europäischen und nationalen Regelungen bezüglich der Unternehmenswerbung müssen wesentlich entschärft und praxisnaher gestaltet werden. Bereits heute ist eine verbraucherorientierte Produktwerbung für die Kfz-Betriebe, beispielsweise durch die jüngst aktualisierte Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung, kaum noch möglich, ohne sich gleichzeitig einer Abmahngefahr auszusetzen.
3. Arbeitszeitflexibilisierung
Eine Änderung des §3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hätte weitreichende positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in den Betrieben, der immer mehr Flexibilität erfordert. Gerade Kfz-Unternehmen mit Abschlepp- und Notfalldiensten geraten angesichts der aktuellen Gesetzgebung immer wieder an ihre Grenzen, da viele dieser Aktivitäten häufig außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten anfallen und die begrenzten Mitarbeiterkapazitäten erst mit großer Zeitverzögerung eingesetzt werden können.
4. Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Der §5 Abs. 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) muss insofern angepasst werden, dass die Unterlagen über ausländische Ausbildungs- und Befähigungsnachweise auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies beschleunigt die Antragstellung, spart etwaige Übersetzungskosten und fördert die Erwerbsmigration.
5. Geldwäscheprävention
Die aktuell notwendige Doppelerfassung von Unternehmensdaten sowohl im Transparenz- als auch im Handelsregister könnte durch eine staatlicherseits vorgenommene Spiegelung der Register und einen öffentlichen Glauben bezüglich des Transparenzregisters vermieden werden. Dadurch ließen sich auch fehleranfällige Eintragungen verhindern.