Mit den sinkenden Emissionsgrenzen für Fahrzeuge verschärfen sich auch die technischen Standards für deren Überprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung mit AU. Unter anderem wurden die Anforderungen für die Messung der Partikelanzahl-Konzentration in Dieselfahrzeugen ab Emissionsklasse Euro 6/VI neu definiert, denn im Fokus stehen immer kleinere Schadstoffpartikel. De facto heißt dies, dass für die Überprüfung dieser Fahrzeuge in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 neuartige Messtechnik zum Einsatz kommen muss. Darauf hat sich Hella Gutmann von langer Hand vorbereitet: Hella Gutmann hat für die Abgasuntersuchung das neue Zusatzgerät HG4-PCK für Dieselfahrzeuge ab Euro 6/VI entwickelt, das den Mega Compaa HG4 ergänzen soll. Hintergrund: Ab 1. Januar 2023 ist für die Abgasuntersuchung bei Dieselfahrzeugen ab Klasse Euro 6/VI eine neue Messtechnik vorgeschrieben.
Für diese Fahrzeuge wird das neue Messverfahren im Rahmen der HU/AU die bisher durchgeführte Trübungsmessung ersetzen. Für die Endrohrmessungen an allen älteren Dieselfahrzeugen ist per Gesetz weiterhin Rauchgastrübungsmessung per Opazimeter vorgesehen. Das neue Zusatzgerät HG4-PCK von Hella Gutmann ist voll kompatibel mit dem aktuellen Abgasmessgerät Mega Compaa HG4 und operiert nach dem Advanced-DC-Prinzip (Diffusion Charging). Das heißt, die Partikelanzahl wird durch elektrisches Auf- und Entladen der Partikel ermittelt - ohne Verwendung zusätzlicher Betriebsstoffe. Der Partikelzähler von Hella Gutmann verfügt über drahtlose wie auch über kabelgebundene Schnittstellen und besitzt ein integriertes Netzteil. Seine messtechnischen Eigenschaften sind durch manuelle und elektronische Siegel gesichert und werden im Rahmen der Baumusterzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig überprüft und zertifiziert. Das neue Zusatzgerät für Partikelzählungen soll im dritten Quartal 2022 bereitstehen - vorausgesetzt, die angespannte Liefersituation für elektronische Bauteile lässt dies zu.
Hella Gutmann Solutions GmbH
www.hella-gutmann.com
- Ausgabe 02/2022 S.36 (177.0 KB, PDF)