Beim 10. Deutschen Autorechtstag drehte es sich thematisch vor allem um die Abgasprobmematik und ums autonome Fahren. Jürgen Bönninger, Professor Hilgendorff und Sascha Kremer informierten über die aktuellen Entwicklungen unter Berücksichtigung strafrechtlicher, datenschutzrechtlicher, versicherungsrechtlicher, aber auch ethischer Fragestellungen beim autonomen Fahren. Ihres Erachtens gehe der Gesetzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung, wobei allerdings die Notwendigkeit diverser Verbesserungen im Detail bestünde. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Regelung, ab welchem konkreten Zeitpunkt die Verantwortung vom autonom fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer übergehe, hieß es.
Prof. Artz lieferte zudem eine gründliche Analyse der kartellrechtlichen Situation rund um den europäischen Neuwagenhandel und ging auch auf die Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Garantieformen im Bezug auf den Verkaufsweg ein. Artz resümierte, dass dies im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems zwar grundsätzlich möglich, jedoch eigentlich nicht notwendig sei, wenn ein Hersteller die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vertriebssystem erfülle.
Der Deutsche Autorechtstag biete den Teilnehmern bei Nutzung aller Anbegote den vollständigen Fortbildungsnachweis über die erforderlichen 15 Stunden, hieß es. Im kommenden Jahr findet die Veranstaltung voraussichtlich vom 22. bis 23. März statt. (asp)