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14. Autorechtstag: Viele Aufgaben, nur noch wenig Zeit

02.09.2021 08:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
14. Autorechtstag: Viele Aufgaben, nur noch wenig Zeit
Am 1. Januar 2022 treten etliche Gesetzesänderungen in Kraft, die den Handel massiv betreffen werden. 
© Foto: Andrey Popov / Adobe-Stock

Im Zentrum des diesjährigen Autorechtstags stand die anstehende Modernisierung des Verbraucherrechts, die für Autohändler einige einschneidende Veränderungen mit sich bringt. Weitere Themen waren der Dauerbrenner DSGVO sowie die Kennzeichnungsregeln für Pkw.

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Es hat doch noch geklappt: Nachdem der ursprünglich geplante Termin für den Deutschen Autorechtstag am 31. Mai coronabedingt geplatzt war, konnten sich die Branchenexperten am 30. und 31. August doch noch auf dem Petersberg in Bonn treffen. Dabei gab es reichlich zu besprechen.

Besonders im Fokus der Vorträge und (Podiums-)Diskussionen stand die als "Schuldrechtsreform II" bezeichnete Modernisierung des Verbraucherrechts. Demnach muss sich die Autobranche auf gravierende Gesetzesänderungen einstellen, die ein erhöhtes Verbraucherschutzniveau zum Ziel haben und sowohl den Neu- als auch den Gebrauchtwagenhandel massiv betreffen werden. So wird beispielsweise ab dem kommenden Jahr die Beweislastumkehr auf ein Jahr verlängert. Zudem gibt es neue vorvertragliche Informationspflichten sowie Formerfordernisse gegenüber Verbrauchern.

"Auf Handel und Wirtschaftsverbände rollen große Aufgaben zu, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht werden zu können", warnte Matthias Giebler vom Bundesverband freier Kfz- Händler (BVfK). Das betreffe unter anderem die Definition des Mangelbegriffs, die Verjährungs- und Beweislastumkehrfristen sowie die völlig neue Aktualisierungsverpflichtung digitaler Produkte, die in Fahrzeugen enthalten oder mit ihnen verbunden sind. Der Leiter des Autorechtstags, Prof. Ansgar Staudinger betonte aber auch: "Es bleibt genug Zeit, sich bis zum Stichtag 1.1.2022 im Handel von der Beratungspraxis her auf die Informationspflichten einzustellen und auch die Vertragsformulare und Klauselwerke anzupassen."

EuGH-Rechtsprechung zum Widerrufsrecht und Abmahnrisiko DSGVO

Ein weiteres Thema waren die Entwicklungen beim Widerrufsrecht. Hier hatte der EuGH festgestellt, dass es im deutschen Gesetz eine Richtlinienwidrigkeit gibt. Das führe zu Rechtsunsicherheit, so der Tenor. Zudem werde vom Unternehmer mitunter verlangt, schlauer als der deutsche Gesetzgeber zu sein. Die geforderte Widerrufsbelehrung enthalte erhebliche Fallstricke mit teilweise gravierenden Folgen.

Auch der "Dauerbrenner" Abmahnrisiko DSGVO stand wieder auf der Tagesordnung. Rechtsanwalt Alexander Löschhorn warnte in seiner Einführung zum Thema eindringlich davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen und datenschutzrechtliche Pflichten zu vernachlässigen. Als einen der ersten Schritte für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen empfahl er die zentrale Speicherung. Darüber hinaus sollten Unternehmen die Anpassung an die vorgegebenen Regelungen mit einem Datenverarbeitungsverzeichnis beginnen. Es lasse sich daran zweifeln, ob ausreichende Datenschutzerklärungen für Bewerber oder Mitarbeiter vorhanden sind, und gerade hierin sei ein erhebliches Gefahrenpotential zu sehen, denn Mitarbeiter würden allzu oft die Mängel der Datenverarbeitung im Unternehmen kennen, so Löschhorn. Hinsichtlich drohender Bußgelder sei bei einem Jahresumsatz von 20 Millionen Euro ein Tagessatz von 450.000 Euro für die Berechnung des Bußgeldes realistisch. Ab Kenntnis eines DSGVO-Verstoßes helfe den Unternehmen regelmäßig nur noch die sofortige Meldung, um Sanktion zu verhindern.

14. Deutscher Autorechtstag 2021
Das Team des Deutschen Autorechtstags: ADAC-Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, BVfK-Jurist Matthias Giebler, Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking, Prof. Dr. Florian Faust, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, Rechtsanwalt Marcus Gülpen, Rechtsanwalt Alexander Löschhorn, Rechtsanwalt Ulrich Kahlenborn, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, ZDK-Geschäftsführer RA Ulrich Dilchert, BVfK-Vorstand Ansgar Klein (von links oben nach rechts unten)
© Foto: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Die Novelle der EnVKV

Unter den Rednern in diesem Jahr war auch ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert. In seinem Vortrag stellte er den aktuellen Entwurf zur neuen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw- EnVKV) vor. Positiv daran sei, dass nunmehr in allen Werbemedien die gleichen Kennzeichnungsregelungen gelten. Allerdings sei die Regelung nicht zu Ende gedacht. Anstatt gut lesbare Informationen mit einem zusätzlichen Klick im Internet zuzulassen – wie es bei den Fernsehern erlaubt ist – müssen alle Verbrauchs- und Emissionsangaben zusammen mit den Fahrzeugdaten auch auf dem Handy auf der ersten Seite "gut lesbar" dargestellt werden. Das allerdings sei faktisch nicht möglich. Auch dass Fahrzeuge, die gerade vom Autotransporter abgeladen werden, bereits mit den Verbrauchs- und Emissionsangaben gekennzeichnet sein müssen, ginge an jeglicher Praxis vorbei. Es sei nun zu hoffen, dass die Verbesserungsvorschläge des Kfz-Gewerbes Gehör fänden, so Dilchert.

Weitere Themen des nunmehr 14. deutschen Autorechtstags von ADAC, BVfK und ZDK waren die juristischen Auseinandersetzungen diverser Hersteller im Zuge des Diesel-Skandals, die Europäische Verbandsklage, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht sowie die Machenschaften bei der Parkraumbewirtschaftung. Dort haben sich diverse Unternehmen, Inkassobüros und Anwaltsgesellschaften mit dem Abschleppen, Abstrafen und Abmahnen von Falschparkern auf Privatgrund ein lukratives Geschäftsmodell aufgebaut.

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