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Abgas-Skandal: Schweizer wollen Verfahren gegen VW einstellen

09.11.2021 09:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die Schweizer Bundesanwaltschaft will ein Strafverfahren gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal einstellen.
© Foto: picture alliance / Lisa Ducret / dpa Themendienst

Die Schweizer Bundesanwaltschaft sieht keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls gegen Amag und Volkswagen und will das Verfahren einstellen.

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Die Schweizer Bundesanwaltschaft will ein Strafverfahren gegen Volkswagen und den Automobilhändler Amag im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal einstellen. "Aufgrund der bisherigen (...) Ermittlungsarbeiten ist die Bundesanwaltschaft zum vorläufigen Schluss gekommen, dass aus strafrechtlicher Sicht keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls oder für eine Anklageerhebung besteht", teilte die Behörde am Dienstag mit. Zuvor hatte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) darüber berichtet.

Die Behörde hatte das Strafverfahren im Dezember 2016 eröffnet. Amag ist der Schweizer Generalimporteur der Volkswagen-Marken. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, teils von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben und somit zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175.000 Käufer und Leasingnehmer geschädigt zu haben.

Beim Abgas-Skandal wurden bei VW millionenfach Diesel-Fahrzeuge so manipuliert, dass diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoß aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand.

Ein 2017 gestelltes Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig sei nicht beantwortet worden, teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft mit. Von Amag seien umfangreiche Datensätze geprüft und ein früherer Unternehmensvertreter vernommen worden.

Vor einer endgültigen Entscheidung der Bundesanwaltschaft könnten sich Beschuldigte und Privatkläger noch äußern und zusätzliche Beweisanträge stellen, teilte die Behörde mit. Und: "Für sämtliche Verfahrensbeteiligten gilt die Unschuldsvermutung."

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