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Beweislast beim Gebrauchtwagenkauf: Karlsruhe stärkt Verbraucherrechte

13.10.2016 08:12 Uhr
Autokauf
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagen-Kauf gestärkt.
© Foto: ProMotor

Alte Autos haben ihre Macken – kommen kurz nach dem Kauf welche hinzu, sollen sich Kunden nicht mehr damit herumschlagen müssen, was die genaue Ursache dafür ist.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt. In dem Urteil von Mittwoch geht es um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt (Az.: VIII ZR 103/15). Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs musste Karlsruhe seine Rechtsprechung ändern.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhaben wollte. Gestritten wurde darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte.

Nach der neuen Rechtsprechung wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden bereits von Anfang an vorgelegen hat. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen – im konkreten Fall also etwa nachweisen, dass der Käufer die Schaltung nicht richtig bedient hat. Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Gelingt dem Verkäufer das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war – auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist. (dpa)

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