Schmerz-Patienten dürfen unter Cannabis-Einfluss Auto fahren. Das hat nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 6 K 4575/18) – die Erlaubnis wurde aber an strenge Anforderungen geknüpft.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der wegen starker Schmerzen Cannabis konsumierte. Unter Einfluss der Droge baute er einen Autounfall, woraufhin im die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entzog. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis lehnte sie anschließend ab. Auch noch, als der Mann sich das zunächst illegal konsumierte Cannabis vom Arzt verschrieben ließ.
Zu unrecht, wie das Gericht entschied. Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könnten Nutzer von ärztlich verschriebenem Medizinal-Cannabis zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Sie könnten eine Fahrerlaubnis erhalten, wenn sie auch unter der Wirkung von Medizinal-Cannabis am Steuer ausreichend leistungsfähig seien. Für den konkreten Fall war dies durch ein Gutachten belegt.
Die Richter erläuterten auch, worauf es bei der Frage der Fahreignung von Medizinal-Cannabis-Konsumenten außerdem ankommt. So müssen diese die Droge zuverlässig nur nach ärztlicher Verordnung einnehmen und verantwortlich mit dem Medikament umgehen. Dazu gehört beispielsweise nicht zu fahren, wenn die Dosierung geändert wird. Außerdem darf keine dauerhafte Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit erkennbar sein und die Grunderkrankung darf der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr nicht entgegenstehen. (SP-X)