Das Urteil könnte große Auswirkungen haben, da neue Forderungen auf Hersteller zukommen könnten. Denn der EuGH stellte in vorherigen Urteilen bereits fest, dass Abschalteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sind. Die sogenannten Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung abstellen.
Der EuGH präzisierte am Dienstag außerdem seine Linie hinsichtlich der Thermofenster. Schon im Juli entschieden die Richter in Luxemburg, dass eine Abschalteinrichtung vorliegt, wenn die Abgasreinigung nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius gewährleistet wird. Das ist demnach unzulässig, außer diese Einrichtung ist notwendig, um konkrete Gefahren abzuwehren. Nun stellte der EuGH klar, dass eine solche Software nur dann notwendig sein kann, wenn es keine andere technische Lösung gibt.
Hintergrund ist ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das für VW-Autos sogenannte Thermofenster genehmigte. Das Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die DUH klageberechtigt sei, da sie durch die Entscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.