Ehemalige Mercedes-Werkstätten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für das Löschen alter in Suchmaschinen auftauchenden Anzeigen mit Daimler-Bezug verantwortlich. Der Autobauer könne von diesen Werkstätten nicht vor Gericht fordern, Maßnahmen zum Löschen solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese überhaupt nicht von den Werkstätten in Auftrag gegeben wurden. Die Versäumnisse eines solchen Betreibers könne einem Werbenden, der sich bemüht, eine unberechtigte Benutzung der Marke zu verhindern, nicht angelastet werden, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache: C-179/15).
In dem Fall ging es um Online-Anzeigen, die eine ungarische Werkstatt mit der Marke Mercedes in Verbindung bringen. Die Firma war mehr als fünf Jahre lang über einen Kundendienstvertrag mit Daimler verbunden. Laut diesem Vertrag durfte sie sich in Anzeigen als "autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt" bezeichnen. Nach dem Ende des Vertrags habe die Werkstatt versucht, jede Anzeige im Internet zu löschen, die suggerierte, dass die Beziehung zu Daimler nach wie vor bestehe. Trotzdem wurden solche Anzeigen weiterhin im Internet verbreitet und von Suchmaschinen erfasst.
Daimler hatte den ehemaligen Vertragspartner daraufhin vor Gericht verpflichten wollen, die fraglichen Anzeigen zu löschen und erneute Verstöße gegen die Markenrechte zu unterlassen. Ein ungarisches Gericht hatte sich mit der Frage, ob Daimler dazu überhaupt berechtigt sei, an den EuGH gewandt. "Wir respektieren die Entscheidung des EuGH", sagte eine Daimler-Sprecherin. (dpa)