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Landgericht Bochum: Kein Rückgaberecht für Autokäufer

16.03.2016 10:26 Uhr
Ein Kunde darf seinen VW wegen der Abgasmanipulation nicht zurückgeben, urteilte das Landgericht Bochum.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Die juristische Schlacht um die Folgen des Abgas-Skandals bei VW nimmt Fahrt auf. Ein erstes Gerichtsurteil zum Rückgaberecht könnte den Konzern stärken. Aber es gibt neuen Stress an anderen Fronten.

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Enttäuschte VW-Kunden in Deutschland können ihre vom Abgas-Skandal betroffenen Autos laut einer Gerichtsentscheidung nicht zurückgeben. Bei der geplanten Umrüstung der Dieselmotoren kommt es aber zu weiteren Verzögerungen - und auf weiteren rechtlichen Baustellen nimmt der Druck auf Volkswagen zu. 

Das Landgericht Bochum wies am Mittwoch im bundesweit ersten Prozess dieser Art die Klage eines VW-Fahrers zurück. Dieser darf wegen der Abgas-Manipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben. Der Mangel sei nur gering und vergleichsweise günstig zu beheben, argumentierten die Richter. Die Entscheidung war nach entsprechenden Äußerungen des Gerichts vor zwei Wochen bereits so erwartet worden.

Die Beseitigung des Mangels liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Eine erhebliche Pflichtverletzung von VW liege nicht vor, es gebe kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Anwalt des Klägers kündigte aber an, in Berufung gehen zu wollen. Mehrere Kanzleien wiesen darauf hin, dass der Bochumer Beschluss aus ihrer Sicht noch keine Richtungsentscheidung darstellt.

Gleichzeitig mehren sich die juristischen Fronten für die Wolfsburger weiter. Auch der US-Staranwalt Michael Hausfeld kündigte nun an, in Deutschland gegen den Autobauer vorgehen zu wollen. In einem Schreiben an Volkswagen fordert Hausfelds Kanzlei ein Treffen mit der Spitze des Unternehmens innerhalb der kommenden zwei Wochen. VW müsse im Abgas-Skandal alle Fakten auf den Tisch legen, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuvor hatten "Handelsblatt" und "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.Hausfeld ist auf Sammelklagen spezialisiert, er spielte im Verfahren um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter eine wichtige Rolle.

Vor kurzem hatte zudem eine Gruppe von Profi-Anlegern am Landgericht Braunschweig eine Klage auf 3,255 Milliarden Euro Schadenersatz wegen Verlusten beim Aktienkurs gegen VW eingereicht. Hier geht es um den Vorwurf, VW habe im September 2015 zu spät über Probleme berichtet.

Die IG Metall mahnte, der Abgas-Skandal dürfe nicht als Grund für ein niedrigeres Ergebnis bei den ab Ende April anstehenden Verhandlungen zum VW-Haustarif herhalten. "Wir sehen überhaupt keinen Auslöser, beim Abschluss wegen 'Dieselgate' zurückzustecken", sagte der zuständige Bezirksleiter Hartmut Meine der dpa in Hannover. Die Gewerkschaft will für die 120.000 Beschäftigten im VW-Haustarif fünf Prozent mehr Geld - so wie in der Metall-Flächentarifrunde. (dpa)

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