-- Anzeige --

OLG Hamm: Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen

24.04.2017 14:01 Uhr
Dodge Ram 1500
Eine Kfz-Werkstatt muss über Rückrufaktionen Bescheid wissen und Kunden bei Inspektionen darüber informieren.
© Foto: Chrysler

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss eine Rückrufaktion über sie betreffende Modelle kennen und den Kunden darauf bei einer Inspektion hinweisen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich ergangenen Urteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig.

-- Anzeige --

Von Gregor Kerschbaumer

Die Klägerin ist Eigentümerin eines aus den USA im Wege eines sogenannten "Grauimportes" eingeführten Kfz Dodge Ram Truck 1500. Für dieses Fahrzeug existieren in Deutschland kein autorisiertes Händlernetz und auch keine Niederlassung der Herstellerin. Die Beklagte betreibt eine Kfz-Fachwerkstatt und wirbt für sich als autorisierte Service-Fachwerkstatt für Kfz der Marke Dodge.

Ab Februar 2013 fand eine Rückrufaktion des Herstellers statt. Instand zu setzen war eine nicht hinreichend gesicherte Mutter im Getrieberad der Hinterachse. Die Klägerin selbst erhielt darüber keine Mitteilung der Herstellerin. Im Herbst 2013 wurden Inspektionsarbeiten an dem Fahrzeug durchgeführt, die von der Rückrufaktion angewiesenen Arbeiten fanden jedoch nicht statt. Im April 2014 erlitt das Fahrzeug erhebliche Schäden, weil die Hinterachse während der Fahrt blockierte. Der Schaden wäre bei Durchführung der empfohlenen Instandsetzung nicht entstanden.

Die Klägerin verlangt von der beklagten Werkstatt Ersatz von 6.800 Euro. Sie argumentierte, dass die Werkstatt sie über den Rückruf hätte informieren müssen. Die Werkstatt wies das Ansinnen zurück und behauptete, es träfen sie keine diesbezüglichen Pflichten.

Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Begehren der Klägerin statt und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil (OLG Hamm 12 U 101/16). Fachwerkstätten haben sich unter Ausnutzen zumutbarer Informationsquellen, wie etwa der Internetseite des Herstellers, über verkehrssicherheitsrelevante Rückrufaktionen zu informieren. Schließlich erwarte der Kunde, dass die Werkstatt über alle notwendigen Kenntnisse für die Verkehrs- und Betriebssicherheit verfüge bzw. sich diese vor dem Durchführen von Inspektionsarbeiten verschaffe. "Grau" importierte Fahrzeuge benötigten auch keine weniger effektive Fehlerkontrolle als andere Fahrzeuge, zudem informiere der Hersteller den Kunden auch gar nicht über Rückrufaktionen. Aufgrund des unterlassenen Hinweises auf die Rückrufaktion und die gebotenen Reparaturen sei der Klägerin der geltend gemachte Schaden zu ersetzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig (BGH VII ZR 51/17).

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

Mehr zum Thema


#Dodge

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.