Trotz Abgas-Schummelsoftware wird ein verärgerter Audi-Käufer seinen Wagen wohl nicht zurückgeben können. Das Düsseldorfer Landgericht beschied dem Kläger am Dienstag nur geringe Aussicht auf Erfolg, obwohl dessen Wagen unstreitig mit der Software ausgestattet ist, die die Abgaswerte manipuliert.
Der Kläger habe dem Verkäufer keine Frist gesetzt, um den Mangel zu beheben, sagte Richter Joachim Matz. Außerdem sei fraglich, ob ein so schwerer Mangel vorliege, dass eine Rückgabe gerechtfertigt sei. Schließlich könne der Kunde seinen Wagen praktisch ohne Einschränkungen nutzen. Zudem liegt nach Ansicht des Gerichts keine arglistige Täuschung vor: Es sei nicht erkennbar, dass der Händler, der dem Mann den Wagen vor vier Jahren verkauft habe, von den Manipulationen des Herstellers wusste (Az. 6 O 413/15). In anderen Fällen waren Besitzer von Modellen der VW-Kernmarke mit Klagen auf Rücknahme ihrer Dieselautos teils erfolgreich gewesen.
Der Kläger argumentierte, die Betroffenen hätten monatelang auf eine Rückrufaktion gewartet, weil keine genehmigte neue Software-Version existierte. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Außerdem drohe der Entzug der Zulassung des Wagens für den Straßenverkehr, wenn er als Fahrzeughalter die neue Software nicht aufspielen lasse. Der Skandal mindere auch den Wiederverkaufswert seines Wagens. "Den längeren Atem habe ich sicherlich nicht", räumte er nach der Verhandlung ein.
Der Anwalt des beklagten Autohauses verwies auf die vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigte neue Software für den Wagen, bei der keinerlei Verschlechterungen zu befürchten seien. Das Gericht will die Argumente noch einmal abwägen, bevor das Urteil am 16. August verkündet werden soll. Den Streitwert hatte das Gericht auf 42.000 Euro festgesetzt. Es geht um einen Audi A4 Turbodiesel mit dem problematischen Motorentyp EA 189.
Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Das Landgericht Bochum und einige weitere hatten Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen, die ihre Autos wegen der Abgasmanipulationen an den Händler zurückgeben wollten. Das Landgericht Lüneburg verurteilte dagegen einen Händler, einen VW Passat zurückzunehmen (Az. 4 O 3/16). Es könne nicht das Problem des Autokäufers sein, wenn es mehr als ein Jahr dauere, um die Manipulation zu beheben. (dpa)