Der Dieselskandal beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) auch im kommenden Jahr. Am 23. Februar wollen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zwei neue Fälle verhandeln, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Diesmal geht es um das Software-Update, das Volkswagen für die von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge entwickelt hatte. Die klagenden Autokäufer sehen darin eine neue unzulässige Abgastechnik ("Thermofenster"). Bei tiefen Temperaturen würden die gesetzlichen Grenzwerte auch jetzt nicht eingehalten.
Beide Kläger hatten ihr Auto erst nach Bekanntwerden des VW-Abgas-Skandals im September 2015 gekauft. Der eine ließ selbst das Update aufspielen, im zweiten Fall war das beim Kauf schon passiert. Die Kläger wollen erreichen, dass VW ihre Autos zurücknehmen muss und ihnen den Kaufpreis erstattet. Vor den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Celle hatten beide Klagen zuletzt keinen Erfolg. Die Richter verwiesen jeweils darauf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Update genehmigt hatte. Unter diesen Umständen könne dem Volkswagen-Konzern kein verwerfliches Verhalten vorgeworfen werden. Das letzte Wort hat jetzt der BGH. Die Urteile können direkt am 23. Februar oder zu einem späteren Termin verkündet werden.
In seinem ersten Urteil zum Diesel hatte der zuständige Senat im Mai grundsätzlich entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern Schadenersatz schuldet. Zu den genauen Bedingungen gab es Ende Juli weitere Urteile. Damals entschieden die Richter unter anderem, dass Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Skandals gekauft haben, in der Regel leer ausgehen.
Die nächsten beiden Verhandlungen stehen am 14. Dezember an. Dann geht es im Fall eines VW-Käufers um die umstrittene Frage der Verjährung. Außerdem werden erstmals mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler geprüft. (dpa)