Am 20. Februar wird am Verwaltungsgericht in Schleswig eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt mündlich verhandelt. Dabei geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster in Dieselfahrzeugen (Euro 5) von Volkswagen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Um diese Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.
Nach den Angaben der Volkswagen AG sei eine Verringerung der Abgasrückführung insbesondere bei niedrigen Temperaturen aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, teilte das Gericht weiter mit. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte Genehmigungen für Fahrzeuge erteilt, welche ein solches Thermofenster enthalten. Dagegen geht die Umwelthilfe vor.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zu dem Thema vorgelegt. Der EuGH hatte mit Urteil vom 8. November 2022 entschieden, dass die DUH klageberechtigt ist. Außerdem präzisierten die EuGH-Richter damals ihre restriktive Haltung zu den Thermofenstern. Demnach dürfen Abschalteinrichtungen wie die Thermofenster nur zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind.
Die Schleswiger Richter müssen nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen vorliegen, wie das Verwaltungsgericht weiter mitteilte.