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VW-Abgasskandal: Gericht klärt Zuständigkeit für Klagen

10.11.2017 14:10 Uhr
Das OLG Braunschweig hat die Zuständigkeit für Klagen im VW-Abgasskandal geklärt.
© Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kläger, die ihre Ansprüche gegen VW und Porsche SE im Rahmen des Abgasskandals geltend machen möchten, müssen sich an das Landgericht Stuttgart wenden, entschied das OLG Braunschweig.

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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Zuständigkeit für Schadenersatzklagen im Zuge des Abgasskandal geklärt, die sich sowohl gegen Volkswagen als auch die Dachgesellschaft Porsche SE richten. Kläger, die Aktien der Porsche SE besitzen, müssen ihre Ansprüche am Landgericht Stuttgart geltend machen, wie ein OLG-Sprecher am Freitag in Braunschweig mitteile. Maßgeblich sei der Sitz des Emittenten des betroffenen Wertpapiers. Das Landgericht Braunschweig könne in dem Fall nicht angerufen werden.

Die Porsche SE hält die Mehrheit der Stimmrechte an VW, der Autobauer Porsche AG wiederum ist eine Tochter von Volkswagen. Die Kläger werfen den Autobauern in der Regel vor, zu spät über die Abgas-Probleme informiert zu haben. Die Unternehmen halten die Vorwürfe für unbegründet. (dpa)

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