BMW hat aktuell drei Rückrufaktionen vermeldet. Zum einen wurde in den Modellen 1er (F40) und 2er Gran Coupé (F44) Lenkrad und Fahrerairbag eines Systemlieferanten verbaut. Aus optischen Gründen wurde im Januar 2020 die Airbag-Kappe (Hupenplatte) hinsichtlich der Aufreißnaht für die Airbag-Entfaltung geändert. Im Falle einer Airbag-Auslösung entstehen Risse im Luftsack, die auf dessen Kontakt mit dem BMW Emblem, das auf der Airbag-Kappe sitzt, zurückzuführen sind.
Bei der Airbag-Auslösung bietet der Airbag potenziell keine Rückhaltewirkung. Zudem kann der Insasse einem heißen Gasstrom ausgesetzt sein. Im Falle eines Unfalls kann das Verletzungsrisiko erhöht sein. Als Abhilfemaßnahme wird der Airbag in der Werkstatt binnen einer halben Stunde getauscht. Zudem wurde die Versteifungslage des Luftsacks um den Bereich der kritischen Stelle vergrößert, sagte eine BMW-Sprecherin gegenüber asp-Online. Es gibt keinen Eintrag im Serviceheft, der Kunde erhält bei erfolgter Reparatur eine Auftragsbestätigung.
Betroffen von diesem überwachten Rückruf sind weltweit 9.614 Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar bis März 2020, davon 2.882 in Deutschland. Das interne Kürzel der Aktion lautet "0032100300".
Bremsleuchte
Beim zweiten Rückruf geht es um den M6, gebaut von August 2012 bis September 2018. Hier kann sich die dritte Bremsleuchte, die über Schraubverbindungen am Dach befestigt ist, mit der Zeit lockern. In der Regel wird die Bremsleuchte auch bei einer kompletten Ablösung aller Verschraubungen von der Fahrzeugkontur gehalten. Dennoch könnte sie sich in seltenen Fällen durch den Einfluss von Hitze und / oder hoher Geschwindigkeit im Fahrbetrieb vollständig ablösen.
In der Werkstatt werden die Schraubverbindungen der Bremsleuchte mit selbstsichernden Muttern gesichert, das dauert etwa eine halbe Stunde. Insgesamt sind 6.684 Fahrzeuge betroffen, hierzulande trifft es 517 Einheiten. Die überwachte Aktion mit dem internen Kürzel "0063700100" hat am 24.02.2020 begonnen, die Abarbeitungsquote in Deutschland beträgt derzeit rund 20 Prozent, so die BMW-Sprecherin. Auch hier erfolgt kein Eintrag im Serviceheft, der Kunde erhält abermals eine Auftragsbestätigung.
Sicherheitsgurtschloss
Im dritten Fall wurde während des Montageprozesses der am Kabelbaum notwendige Spielraum nicht korrekt aufrechterhalten. Wird der Gurtschlosskörper, bei dem das Kabel des Untergurts einen zu geringen oder keinen Spielraum hat, einer Biegung unterzogen, kann der Hallsensor aus dem Schlosskörper gezogen werden.
Es kommt zu einem mechanischen Defekt. Eine elektrische Fehlfunktion und somit ein Fehlerspeichereintrag ist nicht gegeben. Das Rückhaltesystem ist allerdings grundsätzlich funktionsfähig. Aufgrund des mechanischen Fehlers können die Systemauslegungsgrenzen des Rückhaltesystems nicht eingehalten werden und nur die Funktionen für einen ungegurteten Insassen dargestellt werden. Für einen gegurteten Insassen erkennt das System den Zustand "ungegurtet", sodass dem Insassen die Funktionen Sicherheits-Gurtstrammung und adaptive Gurtkraftbegrenzung nicht zur Verfügung stehen; gleichzeitig ist die Airbag-Funktion eingeschränkt. Der Insasse erhält keinen Warnhinweis über die Airbag-Warnleuchte. Stattdessen erhält der Fahrer eine Erinnerung, den Gurt anzulegen, über den Warngong (100 Sekunden lang) und eine dauerhaft eingeschaltete Warnleuchte im I-Kombi. Sofern das Fahrzeug mit einer Insassenerkennung ausgestattet ist, erhält der Beifahrer ebenfalls diese Erinnerung.
Als Abhilfemaßnahme erfolgt in der Werkstatt die Prüfung und ggf. der Tausch des vorderen Gurtschlosses bzw. des entsprechenden Untergurtes. Diese Maßnahme soll rund 15 Minuten bis zu einer Stunde in Anspruch nehmen. Betroffen sind global 10.373 Fahrzeuge, davon 736 in Deutschland. Die entsprechenden Modelle lauten: BMW M8 Cabrio, BMW M8 Coupé, BMW M8 Gran Coupé, BMW X3 M, BMW X4 M, BMW X3, BMW X4, BMW 8er Cabrio, BMW 8er Coupé, BMW 8er Gran Coupé und BMW 3er, jeweils aus dem Produktionszeitraum November 2019 bis März 2020.
Das interne Kürzel der überwachten Aktion, die im April 2020 begonnen hat, lautet "0072130200". Auch in diesem Fall gibt es keinen Eintrag ins Serviceheft, der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. (tm)