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Mercedes-Benz: Fußmatten-Rückruf für die M-Klasse

13.08.2012 13:36 Uhr
Mercedes-Benz M-Klasse
Medienberichten zufolge gibt es Probleme mit Fußmatten aus dem Zubehörprogramm der Mercedes-Benz M-Klasse
© Foto: Daimler

Daimler ruft weltweit 11.000 Fußmatten für die M-Klasse zurück. Den Angaben zufolge könnte ein Verutschen der Matten eine ungewollte Beschleunigung auslösen. Der Fall erinnert an eine ähnlich gelagerte Problematik bei Toyota aus dem Jahr 2009.

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Wegen möglicher Probleme mit dem Gaspedal ruft Daimler Tausende Allwetter-Fußmatten aus dem Zubehörprogramm für die Mercedes M-Klasse zurück. Betroffen sei die aktuelle Generation der M-Klasse aus der Produktion Juli 2011 bis Juli 2012, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Unternehmens am Montag. Zuvor hatte bereits die Online-Zeitung "Autogazette.de" berichtet. In den USA wurden demnach 8.675 Matten aus dem Zubehörprogramm verkauft, in Deutschland sind es rund 2.800 Matten. Wie viele Matten weltweit insgesamt zurückgerufen werden, konnte der Sprecher auf Nachfrage nicht sagen.

Es sei möglich, dass bei den beiden betroffenen Modellen die Fußmatte das Gaspedal berührt und so automatisch Gas gegeben wird. Da nur die Käufer der Autos, nicht aber die der Fußmatten bekannt seien, werde jetzt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Halter anschreiben. Die Matten könnten kostenlos umgetauscht werden, sagte der Sprecher. Zu Unfällen sei es bisher nicht gekommen.

Der Rückruf erinnert an einen ähnlichen Vorfall von vor drei Jahren. Damals sollen die Fußmatten bei sieben Modellen der Marken Toyota und Lexus nicht richtig fixiert gewesen sein. Daraus resultierte in Einzelfällen, so der Vorwurf von Autofahrern, dass sich Gaspedal und Fußmatten verhakten und eine unkontrollierte Beschleunigung auslösten. Wie eine Untersuchung der US-Verkehrssicherheitsbehörde aus dem Jahr 2010 allerdings ergab, waren für die meisten Unfälle Fehler der Autofahrer verantwortlich. Lediglich in einem Fall soll ein Verhaken der Auslöser für eine ungewollte Beschleunigung gewesen sein, erklärten die zuständigen Behörden nach einer Prüfung der "Black Box" genannten Datenrekorder von betroffenen Fahrzeugen. (dpa/msh)

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