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Sattelrohrbruch: Fahrrad-Rückruf bei Mercedes

17.02.2011 14:31 Uhr
Mercedes-Benz Foldingbike
Im Mercedes Online-Shop ist das Foldingbike derzeit nicht bestellbar. Einst kostete es stolze 1.699 Euro.
© Foto: Screenshot www.shop.mercedes-benz.com

Auch für Rückrufe unmotorisierter Zweiräder ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Die Behörde warnt vor einer möglichen Sturzgefahr bei Verwendung eines Mercedes-Benz Klapprads. Ein Honda-Massenrückruf betrifft dagegen Deutschland nicht.

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Manche Hersteller bieten nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder mit ihrem Markenlogo an. Und auch die können zurückgerufen werden. Davon weiß Daimler derzeit ein Lied zu singen. Der Hersteller hat im Januar eine Rückrufaktion für das Mercedes-Benz Foldingbike gestartet. Zuständig für die Aktion ist ebenfalls das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Ein KBA-Mitarbeiter erklärte gegenüber asp-Online, dass es sich um einen überwachten Rückruf handelt, d.h. die Behörde führt eine Erfolgskontrolle durch. Anders als bei den Pkw-Aktionen könne dies aber nicht über eine Halterabfrage geschehen, denn die Fahrradbesitzer seien nicht im Flensburger Register gespeichert. Man gehe jedoch davon aus, dass Daimler über eine Liste der Käufer verfügt. Mercedes-Benz Cars gibt gegenüber asp-Online keine Auskünfte zu Rückrufaktionen. Rückrufgrund ist ein möglicher Bruch des Sattelrohrs wegen einer unzureichend ausgeführten Schweißnaht. Dadurch bestehe Sturzgefahr, warnt das KBA. Betroffen sind nach asp-Informationen etwa 150 Klappräder, die zwischen Januar und März 2009 in Taiwan hergestellt wurden. Das Sattelrohr wird ausgetauscht. Ein am Donnerstag von Honda vermeldeter Massenrückruf von rund 700.000 Einheiten der Modelle Fit und Freed betrifft Deutschland dagegen nicht. Zwar wird der Fit in Europa als Jazz angeboten, doch nicht mit dem vom Rückruf betroffenen Motor. Der kann im ungünstigsten Fall wegen eines Defekts in der Ventilsteuerung plötzlich ausgehen. Die Fahrzeuge wurden zwischen September 2007 und November 2009 gefertigt.(ng)

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