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Verwirrung um Rückruf: VW informiert bereits Kunden

27.01.2016 15:51 Uhr
Verwirrung um Rückruf: VW informiert bereits Kunden
Ein Kfz-Meister lädt am Mittwoch ein Software-Update auf einen Amarok mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor in einer Werkstatt in der Region Hannover.
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Rückruf der manipulierten Diesel aus dem VW-Konzern sorgt für Fragezeichen. Laut Behörde darf er noch gar nicht begonnen haben. Der Konzern sieht das auch so. Die VW-Nutzfahrzeuge haben aber schon die Halter angeschrieben.

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Frühstart beim VW-Rückruf: Im Abgas-Skandal ist trotz der fehlenden Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt bereits der Startschuss für die Umrüstung von betroffenen Amarok-Modellen gefallen. Anders als vonseiten der Behörden und des Konzerns seit Tagen bekräftigt, läuft die Werkstattaktion offensichtlich schon. Zumindest ein betroffener Dieselwagen vom Modell Amarok hat bereits ein Software-Update erhalten. Dies erfolgte am Mittwoch. Ein Foto-Journalist der Deutschen Presse-Agentur dokumentierte bei einer VW-Vertragswerkstatt in der Region Hannover, dass die Software ohne Probleme aufgespielt wurde. Mindestens ein weiterer Umrüsttermin wurde bereits vergeben. Und die Amarok-Halter haben offensichtlich schon alle Post erhalten. 

Den Beginn der Umrüstung bestätigten aber auf dpa-Nachfrage zunächst weder das für die Genehmigung der technischen Lösung zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg. Ein KBA-Sprecher sagte am Mittwochnachmittag: "Eine Freigabe für die technische Lösung bei Volkswagen durch das KBA liegt zur Stunde noch nicht vor." Ob der Rückruf damit ohne die nötige behördliche Genehmigung startet, blieb aber zunächst unklar. Alles deutete damit auf einen Fehler seitens VW hin.

Volkswagen hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. Das KBA hatte einen Rückruf der betroffenen Autos in die Werkstätten angeordnet. Davon sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen. Volkswagen hatte angekündigt, zuerst betroffene Pick-Up-Trucks vom Typ Amarok mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor umzurüsten.

In dem Brief an die Amarok-Kunden, der der dpa vorliegt, heißt es: "Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann." Im VW-System für die Händler, in das die dpa Einblick nahm, steht, das Update sei "sofort und unverzüglich" aufzuspielen.

"Die Umrüstaktion ist offiziell noch nicht angelaufen."

Zuletzt hatte es vom KBA geheißen, die Behörde habe die technische Lösung von VW noch nicht freigegeben - was der Sprecher nun bekräftigte. Tagelang hatte auch der VW-Konzern gesagt, die Anschreiben an die ersten Halter stünden noch unter Vorbehalt der finalen KBA-Freigabe. Ein Sprecher der Marke VW-Nutzfahrzeuge, die für den Amarok zuständig ist, sagte der dpa am Mittwoch: "Die Umrüstaktion ist offiziell noch nicht angelaufen." Die Software, die die Werkstätten von einem VW-Server herunterladen können, steht laut Systemangabe seit dem 25. Januar bereit.

Der VWN-Sprecher sagte ebenfalls, die Software stehe den Händlern bereits zur Verfügung - und Anfang der Woche seien die entsprechenden Benachrichtigungen für die betroffenen Kunden auch versendet worden. 

In dem Schreiben an die Halter wird eine Servicenummer genannt, unter der Kunden Fragen stellen können. Bei der Hotline hieß es am Mittwoch auf die Frage, ob man als Betroffener denn nun wie aufgefordert auch tatsächlich in die Werkstatt solle oder ob es noch Vorbehalte gebe: "Natürlich geht es los, machen Sie einen Termin, sonst hätten wir Ihnen doch kein Schreiben geschickt." (dpa)


Das Rückrufanschreiben für den Amarok im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr (),

wir bedauern sehr, dass Ihr Vertrauen in die Marke Volkswagen derzeit auf die Probe gestellt wird. Und möchten uns zunächst in aller Form hierfür bei Ihnen entschuldigen.

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattungen über die Stickoxidproblematik bei Volkswagen müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch Ihr Amarok betroffen ist. In einem begrenzten Fertigungszeitraum sind Dieselmotoren mit einer Motorsteuergerätesoftware verbaut worden, durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden.

Aus diesem Grund ist eine Umprogrammierung des Motorsteuergerätes erforderlich.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann.

Wir möchten Sie bitten, sich umgehend mit einem autorisierten Partner für Volkswagen in Verbindung zu setzen, damit ein Termin vereinbart werden kann. Die Maßnahme wird je nach Arbeitsumfang zwischen 30 Minuten und 1 Stunde in Anspruch nehmen und ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die Maßnahme aus organisatorischen Gründen im betrieblichen Ablauf auch einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann.

Zur reibungslosen Abwicklung ist es sinnvoll, wenn Sie zu dem vereinbarten Termin dieses Schreiben und den Serviceplan für die notwendigen Eintragungen mitbringen. Auch wenn Ihnen dieser außerplanmäßige Werkstattaufenthalt Unannehmlichkeiten bereiten sollte, hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Abwicklung dieser vorsorglichen Maßnahme. Wir schätzen Ihr Vertrauen in die Marke Volkswagen und bedanken uns für Ihre Loyalität.

Sollten Sie nicht mehr im Besitz dieses Fahrzeuges sein, so geben Sie uns bitte den Namen und die Anschrift des neuen Halters beziehungsweise den Verbleib des Fahrzeugs an. Füllen Sie dazu bitte einfach die beiliegende Antwortkarte aus und senden Sie uns diese Information so schnell wie möglich zurück.

Sollten Sie im Zusammenhang mit dieser Überprüfung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Partner für Volkswagen oder an das Servicetelefon unter der Telefonnummer 05361 83 89 99 60

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis des Kraftfahrt-Bundesamtes: Ihre Anschrift haben wir für diese Maßnahme gemäß §35 Abs.2 Nr.1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

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KOMMENTARE


tokran

27.01.2016 - 16:36 Uhr

Denn Sie tun doch eh was Sie wollen... Unsere lieben Behörden schauen zu... und der Betrug geht weiter... da kann man als braver Steuerzahler nicht mal mehr staunen... lassen wir also weiter den Endkunden und seiner Umwelt die Zeche zahlen... Gute Reise...


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