Wer darf Kalibrierungen an AU-Geräten durchführen?
Eine Kalibrierung der Abgasmessgeräte entsprechend der AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie darf seit dem 1.1.2019 von den nach der internationalen Norm ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlaboren oder als interne Rückführung durchgeführt werden und muss anhand der Kalibrierbescheinigung sowie anhand eines Aufklebers auf dem Abgasmessgerät dokumentiert werden.
Darf ein nicht kalibriertes AU-Gerät für die AU eingesetzt werden?
Bereits im Feld befindliche Abgasmessgeräte dürfen auch nach dem 1.1.2019 vorübergehend bis zur nächsten Befassung (z. B. Eichung, Reparatur oder Instandsetzung) weiter genutzt werden. Sollte eine normenkonforme Kalibrierung der Abgasmessgeräte nicht mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, dürfen diese Abgasmessgeräte für die AU nicht weiterverwendet werden.
Müssen AU-Geräte weiterhin sowohl geeicht als auch kalibriert werden?
Hierzu gibt es nichts Neues. Weil das Eichen hoheitliche Aufgabe der Bundesländer ist, das Kalibrieren aber in den Verantwortungsbereich des Bundesverkehrsministeriums fällt, wird es bis auf Weiteres keine Zusammenlegung oder den Verzicht auf eine der beiden Überprüfungen geben. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eichung und Kalibrierung weiterhin parallel durchgeführt werden müssen.
- Ausgabe 12/2019 Seite 48 (165.7 KB, PDF)