Die Beleuchtungstechnik beim Auto hat sich in den letzten Jahren ständig fortentwickelt. Nach Halogenlampen und Xenontechnologie sind heute LED-Scheinwerfer der neue Stand der Technik. Die aus dem Jahr 1987 stammenden Vorgaben für die Scheinwerferprüfung erwiesen sich vor diesem Hintergrund als veraltet.
Mit der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, die bereits im Februar 2014 im Amtsblatt erschienen ist, hat der Gesetzgeber auf die technische Entwicklung bei der Fahrzeugbeleuchtung reagiert. Die "Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO" stellt bestimmte Mindestanforderungen an den Prüfplatz in den Werkstätten. Das dient vor allem der Sicherheit auf der Straße. Denn falsch eingestellte Lichtsysteme können den Gegenverkehr blenden. Jürgen Wolz, Leiter Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern: "Neue Beleuchtungssysteme arbeiten mit gebündeltem Licht. Es ist hier besonders wichtig, genau eingestellte Scheinwerfer zu haben. Sonst riskiert man das Blenden anderer Verkehrsteilnehmer."
Im Kern stellt die neue Richtlinie sicher, dass der Prüfplatz in der Werkstatt technisch den Anforderungen einer genauen Messung entspricht. Betrachtet werden dabei alle Bestandteile des Prüfsystems, also das Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät (SEP) selbst sowie die Aufstellflächen für das Fahrzeug und das Messgerät. So darf die Neigung des Bodens über die Länge des Prüfplatzes maximal 1,5 Prozent betragen. Auch für Unebenheiten der Stellflächen sind Limits vorgegeben: Die Unebenheit der Aufstellfläche für das SEP darf nicht größer als 1 Millimeter pro Meter sein. Laut Richtlinie müssen die Systeme zur Überprüfung der Scheinwerfer zudem alle zwei Jahre einer Stückprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.
Boden-Neigungen können nach Einschätzung von TÜV SÜD-Experte Jürgen Wolz durch Metallplatten ausgeglichen werden. Zudem sind schienengebundene Prüfgeräte eine praktikable Lösung. "Ein guter Tipp ist eine Hebebühne mit mechanischem Endanschlag. Wenn diese waagrecht ausgerichtet ist, hat man eine sehr gute Möglichkeit für die Scheinwerfereinstellung", erklärt Wolz. Noch ist das Thema in vielen Betrieben gar nicht angekommen.
"Wir schätzen, dass 70 bis 80 Prozent der Betriebe die Anforderungen an den Prüfplatz derzeit nicht erfüllen", stellt Wolz fest.
- Ausgabe 11/2015 Seite 44 (193.2 KB, PDF)