Vor ziemlich genau zwei Jahren kamen die ersten LED-Nachrüstlösungen für die Fahrzeugbeleuchtung auch in Deutschland auf den Markt. Die Liste der Fahrzeugtypen, für die genehmigte LED-Nachrüstlösungen verfügbar sind, wird seitdem immer länger. Scheinwerfer von älteren Autos, die noch mit H4- oder H7-Halogenlicht ausgestattet sind, können bei vielen Modellen mit LED-Lampen nachgerüstet werden.
Dabei gilt grundsätzlich: Ohne Genehmigung geht nichts. Die jetzt für bestimmte Fahrzeugtypen erhältlichen und zugelassenen LED-Retrofits verfügen in der Regel nur über eine rein deutsche Genehmigung. Sie tragen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), eine Wellenlinie mit dazugehöriger Genehmigungsnummer. Wichtig: Die Allgemeine Bauartgenehmigung, kurz "ABG", muss vom Fahrzeughalter stets in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Davon zu unterscheiden ist das "E-Zeichen", das man von Halogen- und anderen Glühlampen kennt. Das bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (UNECE) geprüft und genehmigt ist.
Das heißt aber nicht, dass man mit einem umgerüsteten Fahrzeug nicht mehr ins Ausland fahren darf, denn ausschlaggebend ist das Land der Zulassung. Es gelten auch im Ausland die Gesetze des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Ein Fahrzeug kann in einem Land, in dem es nicht zugelassen ist, auch nicht beanstandet werden. Eine Ausnahme bilden Länder mit Linksverkehr (z. B. Großbritannien). Hier müsste der Fahrer den Vorgaben nach auf Halogenlampen zurückrüsten, auch wenn das Fahrzeug im Heimatland zugelassen ist.
Ein Plus für die Sicherheit
Ein Vorteil der LED-Lampe ist zum einen die deutlich längere Lebensdauer: Im Praxistest hält sie fast fünfmal so lange wie das H7-Leuchtmittel. Unabhängige Tests, beispielsweise vom ADAC, bestätigen zudem: Die LED leuchtet im Vergleich zum Halogen-Pendant die Fahrbahn heller und weiter aus, was die Verkehrssicherheit erhöht. Der Tausch der Lampen ist nicht in jedem Fall einfach - das hängt vom Fahrzeug ab. Für manche Fabrikate empfehlen die Lampenhersteller daher den Einbau durch eine Fachwerkstatt. Der Lampenkörper ist wegen des Kühlkörpers deutlich voluminöser als bei einer Halogenleuchte, was beim Einbau berücksichtigt werden sollte. Je nach Hersteller der Lampe und Modell gibt es für einige Fahrzeugmodelle einen zusätzlichen Adapterring, der optional erhältlich ist. Auch ein CAN-Bus-Adapter ist optional erhältlich, sollte das Steuergerät von der LED-Lampe verwirrt sein und eine Fehlermeldung ausgeben. Und was ist nach dem Einbau zu beachten? TÜV SÜD empfiehlt genauso wie die Anbieter der LED-Lampen nach deren Einbau eine professionelle Einstellung der Scheinwerfer in der Werkstatt, um eine mögliche Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.
- Ausgabe 11/2022 S.42 (209.2 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Worauf müssen Werkstätten beim Einkauf von Retrofit-Lösungen achten?
Eberhard Lang: Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass nur genehmigte LED-Retrofits für Halogen-Scheinwerferlampen, zugeschnitten für bestimmte Fahrzeugtypen, zulässig sind. Derzeit haben diese LED-Retrofits eine rein deutsche Genehmigung. Erkennbar sind sie am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer.
asp: Ist der Tausch empfehlenswert im Hinblick auf die Sicherheit?
E. Lang: Praxistests haben gezeigt, dass LED-Lampen gegenüber vergleichbaren Halogenlampen eine größere Leuchtweite und auch eine etwas bessere Lichtverteilung erreichen. Unter diesem Gesichtspunkt kann von einem Sicherheitsgewinn gesprochen werden.
asp: Muss danach zwangsläufig eine Lichteinstellung in der Werkstatt erfolgen?
E. Lang: Zur Kontrolle ist nach der Umrüstung die Scheinwerfereinstellung zu prüfen. Damit ist gesichert, dass die LED-Lampe richtig im Scheinwerfer eingesetzt ist und die Lichteinstellung den Vorgaben entspricht.
asp: Kann es bei der HU Probleme geben?
Sofern, wie oben erwähnt, die LED-Retrofit-Lampe eine Genehmigung besitzt, der Verwendungsbereich eingehalten ist und die Lichteinstellung
passt, gibt es im Rahmen der HU keine Beanstandungen.