Auf der neuen Website von TÜV SÜD, die für Deutschland erst kürzlich neu relauncht wurde, stehen Übersichtlichkeit und Nutzwert im Vordergrund. Im Bereich Mobilität und Automotive finden Geschäftskunden wie Werkstätten und Autohäuser jetzt noch leichter viele relevante Informationen für ihr Tagesgeschäft, unter anderem zu den Themen Hauptuntersuchung, Gebrauchtwagenmanagement, TÜV SÜD Classic, Gutachten, Arbeitssicherheit, Unternehmerpflichten oder Digitalisierung des Geschäfts. Dort finden Werkstattbetreiber auch eine übersichtliche Zusammenstellung von Fragen und Antworten zum Thema Kalibrierung von Abgasmessgeräten, Bremsprüfständen und Scheinwerfereinstell-Prüfsystemen.
In der Sammlung erhalten interessierte Nutzer unter anderem Antworten auf wichtige Fragen zur Kalibrierung und Eichung von Abgasmessgeräten, für die seit 1.1.2019 neue Anforderungen nach der angepassten AU-Richtlinie gelten. Hier kann man beispielsweise nachlesen, welche Anforderungen insbesondere an die Messgenauigkeit der Geräte gestellt werden und in welchen Abständen die Kalibrierung der Abgasmessgeräte erfolgen muss. Bis auf Weiteres müssen AU-Geräte neben der Kalibrierpflicht auch weiterhin geeicht sein.
Grundsätzlich gilt: Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte), die erstmalig ab dem 1.1.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen vor der ersten Anwendung für die Abgasuntersuchung neben der Eichung zusätzlich nach den Vorgaben der AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie DAkkS-konform kalibriert werden. Dies wird über eine entsprechende Kalibrierbescheinigung (Kalibrierschein nach ISO/IEC 17025) sowie anhand eines Aufklebers auf dem Abgasmessgerät dokumentiert (bei Neugeräten).
Alle bereits im Feld befindlichen Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) müssen hingegen entsprechend der Nummer 1.2.9 "Anforderungen an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte" seit dem 1.1.2019 erst bei ihrer nächsten Befassung (beispielsweise Eichung, Reparatur oder Instandsetzung) von einer hierfür zuständigen Stelle DAkkS-konform anhand der AU-Geräte- Kalibrierrichtlinie kalibriert werden. Auch hier gilt ein Kalibrierschein nach ISO/IEC 17025 als Nachweis (Altgeräte). Die Frist für die regelmäßige Kalibrierung beginnt mit dem Datum der letzten Kalibrierung und beträgt zwölf Monate.
Noch zu Beginn des Jahres waren die Kapazitäten für die Kalibrierung stark begrenzt, da es zu wenige von der DAkkS akkreditierte Kalibrierlabore im Markt gab. Mittlerweile hat sich die Lage jedoch etwas entspannt und es stehen deutlich mehr Kalibrierkapazitäten für Abgasmessgeräte in Werkstätten zur Verfügung.
- Ausgabe 12/2019 Seite 48 (165.7 KB, PDF)