Der Einstieg in die professionelle Schadenabwicklung ist eine strategische Entscheidung für Kfz-Betriebe. Der Aufwand für das Schadenmanagement hängt stark von der Gestaltung des Einzelfalls ab und kann je nach Betrieb einen recht unterschiedlichen Umfang einnehmen. Diesem unterschiedlichen Bedarf begegnet TÜV SÜD mit einem modular aufgebauten Schadenmanagementsystem.
Werkstätten und Autohäuser können die Module entsprechend ihres jeweiligen Bedarfs einsetzen und dem TÜV SÜD-Schadenmanager entweder Teile eines Schadenfalls oder auch die gesamte Abwicklung im Betrieb übertragen. Unternehmen, bei denen die Schadenbearbeitung nicht zur Kernkompetenz gehört, profitieren von dem mehrstufigen Angebot besonders. Mit seinen Schadenmanagement-Modulen deckt TÜV SÜD die gesamte Breite der Schadenabwicklung ab und greift auf das Fachwissen von spezialisierten Rechtsanwälten ebenso zurück wie auf das Know-how von Factoring-Unternehmen. Der Manager erledigt den gesamten Schriftverkehr, er stellt Kostenvoranschläge auf und nicht zuletzt führt er die Schadenakte. Auf Wunsch erstellt er ein Schadengutachten.
Die Abwicklung aus einer Hand sorgt erfahrungsgemäß dafür, dass aus einem Kostenvoranschlag öfter als sonst ein Reparaturauftrag wird. Nicht nur die Endkunden nehmen TÜV SÜD als neutrale Instanz wahr. Auch Gerichte teilen diese Wahrnehmung, was besonders bei Wertgutachten zum Tragen kommt. Auch beim Umgang mit Versicherungen profitieren die Betriebe von der Reputation, die der Konzern dort genießt.
Schnelligkeit und professionelle Betreuung sind nach einem Unfall das A und O. Handwerklich einwandfreie Arbeit, die von der Werkstatt ohnehin beherrscht wird, reicht daher alleine nicht aus. Verhandlungsgeschick mit Versicherungen ist ebenso ein Muss wie juristisch wasserdichte Korrespondenz auf Basis aktuellster Rechtsprechung, um die Ansprüche der Werkstatt und des Autofahrers gleichermaßen durchzusetzen.
Nicht zu unterschätzen ist die Wirkung des Moduls "TÜV SÜD Liquidität". Es zielt auf die Zahlungsfähigkeit des Kfz-Betriebs ab. Innerhalb von zwei Tagen werden die Reparaturkosten laut Schadengutachten ausgezahlt. Dadurch erhöht sich die Liquidität der Betriebe erheblich.
- Ausgabe 01/2016 Seite 45 (226.0 KB, PDF)