Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV-Vorschriften) spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Arbeitgeber sollten die für ihren Betrieb relevanten Vorgaben unbedingt berücksichtigen. Das gilt für den sicheren Betrieb von Werkstatteinrichtungen wie Hebebühnen ebenso wie für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Für Unternehmer ist es oft nicht leicht, im Tagesgeschäft den Überblick bei so vielen unterschiedlichen Regelungen zu behalten.
Was vielen noch nicht geläufig ist: Ladekabel für Elektrofahrzeuge sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen nach DGUV-Vorschrift 3 wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Um die Prüfung fachgerecht und rechtssicher durchzuführen, ist umfangreiches Wissen und spezielles Prüfequipment erforderlich. TÜV SÜD bietet die „Ladekabelprüfung“ (Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3) als Dienstleistung für Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparkbetreiber.
"Ziel der Prüfung ist es, die ortsveränderlichen Betriebsmittel sicher zu betreiben", erklärt Melih Sagir, der zusammen mit Florian Funke das Projekt bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH verantwortet. "Bei gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden", erklärt Sagir. Für Ladekabel gilt gemäß DGUV die Prüffrist von maximal zwölf Monaten. Die Vorgabe gilt nicht für Privatfahrzeuge und sie ist derzeit nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung.
- Ausgabe 6/2023 Seite 038 (3.2 MB, PDF)
"Alle im E-Auto mitgeführten Kabel sollten regelmäßig auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden"
Im Elektrofahrzeug findet sich als Grundausstattung häufig ein Ladekabel Mode 3 für den Anschluss unterwegs an eine Ladestation und zusätzlich ein Not-Ladekabel Mode 2 (einphasig) für das Laden an der Steckdose. "Im Sinne der Arbeitssicherheit sollten alle mitgeführten Kabel regelmäßig auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden“, erläutert Sagir.
Für die Prüfung haben die TÜV SÜD Sachverständigen spezielles Equipment dabei. Neben der Sichtprüfung werden damit verschiedene Widerstände gemessen (Schutzleiterwiderstand, Kommunikationswiderstand, Isolationswiderstand). Dazu hat TÜV SÜD unter anderem in die Entwicklung eigener Prüftechnik investiert, damit das verlässliche Auslösen des Fehlerstromschutzschalters unabhängig vom Hausstromnetz des Betriebs durchgeführt werden kann. „Sonst geht beim Kunden das Licht aus und das kommt nicht so gut an“, erklärt Sagir den Hintergrund. Die Vorbereitung läuft auf Hochtouren: Derzeit werden TÜV SÜD-Mitarbeiter in den verschiedenen Marktgebieten entsprechend geschult. Im Sommer startet die Ladekabelprüfung an ausgewählten Standorten.
Fragen an ...
asp: Warum ist es sinnvoll, dass Ladekabel im Elektrofahrzeug regelmäßig geprüft werden?
Florian Funke: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel jederzeit sicher benutzt werden können. Das gilt auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Ladekabel. Sie müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten.
asp: Wie erfolgt der Nachweis, dass tatsächlich geprüft wurde?
F. Funke: Bei den DGUV handelt es sich um Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Wenn etwas passiert, sind entsprechende Nachweise gefragt. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist beispielsweise ein entsprechendes Prüfbuch zu führen, so steht es in der DGUV.
asp: Welche Befugnis benötigt man für die Prüfung?
F. Funke: Die Ladekabel dürfen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden sowie von elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Die Verpflichtung zur Prüfung besteht grundsätzlich nur für gewerblich genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge.
asp: Ab wann bietet TÜV SÜD die Ladekabelprüfung als Produkt an?
F. Funke: Derzeit werden TÜV SÜD-Mitarbeiter in den verschiedenen Marktgebieten entsprechend geschult. Ab Sommer ist das Produkt dann an ausgewählten Standorten verfügbar.