Der TÜV-Verband hat ein neues technisches Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Pkw und Nutzfahrzeuge auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) veröffentlicht. Umrüster im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens können sich anhand der enthaltenen technischen Anforderungen orientieren, welche Maßnahmen für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge notwendig sind, hieß es vom VdTÜV.
"Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebe kann einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität leisten", sagte Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband (VdTÜV).
Enthalten im neuen Merkblatt 766 zum Thema Wasserstoff seien unter anderem technische Anforderungen an die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen. So müssten die umgebauten H2-Fahrzeuge über ein Überwachungssystem verfügen, um Leckagen an den Tanks schnell entdecken zu können und strenge Vorgaben bei Crashtests erfüllen. Schneider: "Die umgerüsteten H2-Fahrzeuge werden im Rahmen einer Einzelgenehmigung geprüft und dann für den Straßenverkehr in Deutschland und den anderen EU-Staaten zugelassen."
Das neue VdTÜV-Merkblatt 766 zum Thema Wasserstoff wurde laut Mitteilung von den TÜV-Unternehmen und der arge tp 21 erstellt und mit den Branchenverbänden ZDK und ZKF abgestimmt. Es ergänze das bereits vor mehreren Jahren entwickelte Merkblatt 764 für die Umrüstung auf einen batterieelektrischen Antrieb. Interessenten können das neue Merkblatt 766 hier abrufen. Das VdTÜV-Merkblatt 746 "Elektrofahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren" ist hier abrufbar.