-- Anzeige --

Zwei Fragen an ...

19.12.2014 12:02 Uhr
Zwei Fragen an ...

-- Anzeige --

... Jürgen Wolz, Leiter Technische Prüfstelle in Bayern

Was sind die Folgen für Autofahrer, wenn ihr Fahrzeug mit nicht CoC-konformen Reifen ausgestattet ist ?

Wenn es sich um Bereifung handelt, die nicht im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen sein und damit möglicherweise der Versicherungsschutz bei einem Unfall. Im Falle einer Verkehrskontrolle wird ein Bußgeld fällig und das Fahrzeug muss zur Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle vorgestellt werden.

Können Endverbraucher beim Kauf im Internet blind auf Größenangaben der Reifenportale vertrauen?

Nein, das sollten sie nicht tun. Letztlich ist der Autofahrer für dir korrekte Bereifung seines Fahrzeugs verantwortlich. Sehr häufig kommen Kunden mit solchen Bestellungen zu uns und hoffen, dass wir die im Internet gekaufte Ware durch eine positive Begutachtung an ihrem Fahrzeug „legalisieren“. Dies geht jedoch nicht immer gut. Gerade bei Internetbestellungen sollte man sich vorher informieren, welche Alternativen für das Fahrzeug zulässig sind und welche Auflagen evtl. zu beachten wären. Hier bieten sich der Blick in CoC-Papier oder Bedienungsanleitung bzw. die Anfrage beim Fahrzeughersteller, in der Werkstatt oder bei uns an.

Zulässige Reifengrößen

TÜV SÜD-Experten wissen Ra(d)t

Geplant war ein großer Wurf, herausgekommen ist eine bürokratisches Lösung, die weder für die angestrebte Klarheit noch für bessere Übersichtlichkeit gesorgt hat. Die Rede ist von der im Herbst 2005 eingeführten zweiteiligen Zulassungsbescheinigung, die die Kombination aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst hat. Besonders Reifenkäufer vermissen die alten Papiere, wenn sie für ihr Fahrzeug nach zugelassenen Reifengrößen suchen. Denn während in Fahrzeugschein und -brief alle für ein Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen aufgeführt waren, enthalten Zulassungsbescheinigung 1 und 2 lediglich eine einzige mögliche Reifengröße. Wer nach Alternativen sucht, muss das so genannte CoC-Papier (certificate of conformity) konsultieren, die beim Neuwagenkauf mitgelieferte EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug. „Hier sind alle vom Fahrzeughersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt“, erklärt Jürgen Wolz von TÜV SÜD in München (siehe auch Kurzinterview auf dieser Seite). Weil gerade bei Gebrauchtwagen das CoC-Papier oft fehlt, empfiehlt der TÜV-Experte Autofahrern vor dem Reifenkauf in einer Fachwerkstatt oder bei einer Prüforganisation wie TÜV SÜD in Erfahrung zu bringen, welche Reifen in welcher Größe und mit welchen Traglasten alternativ zu der in der Zulassungsbescheinigung aufgeführten Größe gefahren werden dürfen. „Das bewahrt den Kunden unter Umständen vor teuren Fehlkäufen und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Falschbereifung“, sagt Wolz. Grundsätzlich müssen die Reifen bauartgenehmigt sein. Erkennbar ist dies an dem auf der Reifenflanke einvulkanisierten ECE-Kennzeichen, das seit Herstellungsdatum 1. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen vorgeschrieben ist. Darüber hinaus muss die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Pkw montiert wird, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen höchsten Achslast entsprechen. Diese findet sich im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 16 und in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7.1-7.3.! Weist das Zulassungspapier beispielsweise die höchste Achslast mit 1.230 Kilogramm (kg) aus, muss jeder der an diesem Fahrzeug montierten Reifen mindestens eine Tragfähigkeit von 615 Kilogramm haben“, so Wolz. Das wiederum ist für den Fachmann an dem so genannten Tragfähigkeitsindex erkennbar, einer zwei- bis dreistelligen Zahl am Ende der Größenbezeichnung des Reifens. Bei einem Reifen der Größe 195/65 R 15 91 T etwa kennzeichnet die Zahl 91 (615 kg) die maximale Tragfähigkeit des Reifens in Abhängigkeit der spezifizierten Geschwindigkeit. Außerdem muss jeder Reifen ein Geschwindigkeitskategorie-Symbol aufweisen, das der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entspricht. „Für Laien sind die Reifen-Regeln ziemlich verwirrend“, weiß Wolz: „Deshalb sollten sich Autofahrer vor einem Kauf über zulässige Alternativen informieren und darauf achten, das für die Verwendung der neuen Pneus keine Änderung oder Ergänzung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.“

Elektrische Verbraucher

Dass die Reichweite von Elektrofahrzeugen sinkt, je mehr elektrische Verbraucher im Auto in Betrieb sind, gehört zum Allgemeinwissen. Dass es sich bei Benzin- und Dieselfahrzeugen im Prinzip nicht anders verhält, ist jedoch nur wenigen Autofahrern klar. „Energie gibt es nicht zum Nulltarif und die elektrischen Verbraucher machen sich letztlich auf der Tankrechnung bemerkbar.“ Darauf weist TÜV SÜD-Experte Pascal Mast in einer aktuellen Mitteilung hin. Als Faustformel gilt, dass pro 100 Watt Strom 0,1 Liter Kraftstoff mehr je 100 Kilometer verbraucht werden. Elektrische Verbraucher sollten darum nur zugeschaltet werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Die dauerlaufende Sitzheizung beispielsweise verbraucht in Kombination mit Lüftung und Licht bis zu 500 Watt. Auf 100 Kilometer schlägt das mit einem Mehrverbrauch von bis zu 0,5 Liter Kraftstoff zu Buche. Ähnlich verhält es sich bei beheizten Front-, Heckscheiben und Außenspiegeln. Besonders bei älteren Fahrzeugmodellen, die nicht über eine Abschaltautomatik der Heizfunktion verfügen, kann das ins Geld gehen. Zur Orientierung: Im Durchschnitt benötigt die Lüftung auf mittlerer Stufe 170, das Abblendlicht 120, die Schluss- und Nebelleuchten 35 Watt. Nebelscheinwerfer verbrauchen etwa 110, die Sitzheizung 102, die Lenkradheizung 50 und die beheizten Außenspiegel 40 Watt. Relativ wenig Strom benötigt das Radio mit etwa 21, das mobile Navi mit sieben oder das Handy mit zwei Watt. Keinen Sinn macht es allerdings, auf Kosten der Sicherheit zu sparen. Pascal Mast: „Deshalb sollte beispielsweise das Licht nicht erst bei tiefster Dunkelheit eingeschaltet werden.“

Personalie

Dennis Spreizer (30) ist neues Mitglied der Geschäftsführung der TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH (CRS). Er übernimmt den Bereich Finanzen und Controlling von Dr. Peter Beermann, Sixt SE, der auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Die CRS, ein Joint Venture von TÜV SÜD und Sixt, bietet sämtliche Dienstleistungen rund um die Anmeldung von Fahrzeugen als Dienstleistung für Flottenbetreiber an. Das Unternehmen deckt dabei das komplette Spektrum rund um die behördliche Anmeldung von Fahrzeugen ab. Unter anderem die Verwaltung und Lagerung von Dokumenten sowie die Archivierung und den Transport von Schlüsseln. Hinzukommen die Produktion von Kfz-Kennzeichen und Kennzeichenreservierungen. Fuhrparkmanager profitieren zusätzlich von dem großen Dienstleistungsspektrum, das über die TÜV SÜD-Gruppe zur Verfügung steht. Zielgruppe der 2011 gegründeten TÜV SÜD CRS sind insbesondere Großflotten, Autovermieter und Fahrzeughersteller. Im Jahr 2013 verantwortete das Unternehmen rund 120.000 Fahrzeugzulassungen. Spreizer wird neben seiner Tätigkeit für die TÜV SÜD Car Registration & Services GmbH (CRS) seine Position als Senior Manager Corporate Development bei Sixt beibehalten.

Weiterbildungsangebote im Netz:

TÜV SÜD Akademie www.tuev-sued.de/akademie

Umweltschutz im Autohaus...

ist der Titel eines Seminars der TÜV SÜD Akademie, das sich an Führungskräfte und Mitarbeiter richtet, die Verantwortung für den betrieblichen Umweltschutz übernehmen wollen. Das Seminar vermittelt Wissen über die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen des Umweltschutzes für Kfz-Betriebe. Behandelt werden unter anderem Fragen zu Verantwortung und Haftung, Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gefahrstoffen oder dem Aufbau eines eigenen Umweltschutzkonzepts. Die Seminarteilnehmer erfahren außerdem, wie sie das erlernte Wissen und wichtige gesetzliche Regelungen in der betrieblichen Praxis anwenden können.

Das Seminar findet am 28.1.15 in Berlin und Hamburg, am 11.2.15 in München und am 17.2.15 in Essen statt.

TÜV SÜD Auto Service

Jürgen Wolz

Tel. 0 89/57 91-23 20, Fax -23 81

juergen.wolz@tuev-sued.de

TÜV SÜD Auto Partner

Thomas Gensicke

Tel. 0 7 11/72 20-84 73, Fax -84 88

thomas.gensicke@tuev-sued.de

Zentraler Vertrieb

Tel. 07 11/7 82 41-246

vertrieb-as@tuev-sued.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.