Am 8. Januar 2019 sollte es am Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Verhandlung bezüglich finanzieller Ansprüche im Abgasskandal kommen. Diese wurde nun abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen. (Az. VIII ZR 78/18). Zu den Hintergründen war zunächst nichts bekannt. Gut vorstellbar wäre, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben.
Geklagt hatte ein Mann, der 2013 einen Skoda mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte. Er wollte deshalb nachträglich bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen: Durch die spätere Aktualisierung der Motorsoftware seien ihm technische Nachteile entstanden, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. In den Vorinstanzen - zuletzt am Oberlandesgericht (OLG) Dresden - hatte der Mann keinen Erfolg.
Ein Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle wichtig gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte. (dpa)