Im Zuge der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an. Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe auf Anfrage.
Allein gegen den Volkswagen-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20.000 Kunden geklagt. Hinzu kommen noch Tausende, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4.500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend Urteile von Oberlandesgerichten. In den meisten Fällen wurden demzufolge die Klagen abgewiesen.
Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die Linie vor für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatz-Urteil zu rechnen, das auf einen Schlag alles entscheidet. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt.
Skoda-Fahrer will Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen
In dem Fall will der Fahrer eines Skoda bei seinem Autohändler eine Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen. Das Dieselauto hatte beim Kauf 2013 eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Inzwischen wurde die Software aktualisiert.
Der Kläger behauptet, dadurch seien ihm technische Nachteile entstanden. Außerdem sei das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass er beides nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend. Das letzte Wort hat der BGH.
Dort liegt ein zweiter Diesel-Fall, in dem das OLG Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte. Der Kläger hat Beschwerde eingelegt. (dpa)