Am 31. Juli 2021 wurde die Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie) im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit muss diese Richtlinie ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden. Der ASA-Verband ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und hat weiteren Gesprächsbedarf angemeldet.
Christian Thalheimer, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs Prüfstände, führt konkret vier Kritik-Punkte auf:
- der Entfall der Stückprüfung für Bremsprüfstände,
- die künftig auf fünf Jahre begrenzten Gültigkeit der Baumusterprüfung für Bremsprüfstände (wie in der SEP RiLi),
- in der Richtlinie festgelegte Pflichten zur Offenlegung geistigen Eigentums durch die Prüfstandshersteller,
- unklare Regelung, wie mit bestehenden BPS verfahren wird (Erlöschen der RiLi 2011).
Besonders schwer wiege die Offenlegung geistigen Eigentums durch die Prüfstandshersteller, weil Hersteller fürchten, wettbewerbsrelevante Details ihrer Lösungen offenlegen zu müssen, hieß es. Ob bis zum 1. Juli 2022 noch Änderungen an der Bremsprüfstandsrichtlinie möglich werden, sei momentan nicht einschätzbar. Ab diesem Datum werden erstmals zur Baumusterprüfung vorgestellte Bremsprüfstände nach der neuen Richtlinie abgenommen. "Prüfstandsbetreiber müssen nach aktuellem Stand keine Zusätzlichen Kosten oder Investitionen befürchten", sagte Thalheimer.
Der ASA-Livestream, die Schnittstelle für den Austausch HU-relevanter Prüfergebnisse, sei nicht mehr Bestandteil der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie. Dieser werde in einem separaten Leitfaden geregelt.