Versicherer und Schadensteuerer hatten die Zahlungen von Aufwandspauschalen bis Ende September auf breiter Front eingestellt. Für den Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) sind diese Zahlungen aber unabdingbar. Denn die Notwendigkeit der Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie zum Schutze der Kunden und der eigenen Mitarbeiter sei unbestritten und ein absolutes Gebot, so der Verband. Außerdem würden Werkstätten schon durch die Desinfektionsmaßnahmen bei der Reparatur konfrontiert. Hinzu kämen weitere Kosten für Hygienemaßnahmen in Servicebereichen.
Es gebe zwar erste Schritte in die richtige Richtung, diese seien aber noch nicht ausreichend, kritisiert BVdP-Geschäftsführer Michael Pinto. Wenn man die Zahlung der Pauschalen von Voraussetzungen wie beispielsweise dem Hol‐ und Bringservice abhängig mache, dann gehe das etwas an der Realität vorbei. Denn das Virus, so Pinto weiter, unterscheide nicht zwischen Hol‐ und Bringdienst durch die Werkstatt und privater Verbringung durch den Kunden. Erforderliche Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden müssen bezahlt werden, so der Appell des BVdP an Versicherer und Steuerer. Die Corona-Pauschale müsse wieder aufgenommen werden, und zwar so lange, wie das Pandemiegeschehen Desinfektionsmaßnahmen erfordere.
Auf der Website des RKI finde man bei den "Hinweisen zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID‐19-Pandemie" den Hinweis, dass das Virus auf kontaminierten Oberflächen bis zu sechs Tagen infektiös bleibe, wobei sich dieser Zeitraum bei kälteren Temperaturen noch verlängern könne. Diese Feststellung unterstreiche die Bedeutung von Desinfektionsmaßnahmen. (tm)
Peter Börner