Der Druck zur Nachrüstung steigt, erklärt Christian Reher, Geschäftsführer der Kfz-Innung Stuttgart. Denn seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Umweltzone Stuttgart - also im gesamten Stadtgebiet - ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Emissionsklasse Euro 4 und schlechter. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es darüber hinaus ein Verkehrsverbot von Diesel-Pkw der Emissionsklasse Euro 5 auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Stadtgebiet. Nur für Euro-5-Fahrzeuge stehen bislang Hardwarenachrüstungen von Dr. Pley, Baumot/Twintec, HJS sowie Oberland Mangold zur Verfügung.
Wie aus einer Befragung der Kfz-Innung ansässiger Kfz-Betriebe hervorgeht, übersteigt die Nachfrage das Angebot. Bislang wurden vor allem Nachrüstlösungen für Mercedes und BMW nachgefragt. Für diesen beiden Autobauer und VW stehen Nachrüstsätze von Dr. Pley und Baumot zur Verfügung. Mercedes und VW fördern die Hardwarenachrüstung mit jeweils 3.000 Euro. Sollte bei den betreffenden Dieselfahrzeugen eine vom KBA zugelassene Softwareausrüstung vorgenommen worden sein, dann besteht eine Befreiung vom Fahrverbot für zwei Jahre.
Zum 31. Dezember waren in der Region Stuttgart 1.651.617 Pkw gemeldet, davon waren 476.343 Dieselautos. Bei diesen Fahrzeugen gibt es ein Nachrüstpotenzial von 145.717 Euro-5-Fahrzeugen, weiß die Kfz-Innung. 20.329 dieser Fahrzeuge sind in der Landeshauptstadt stationiert.
Weitere Nachrüstsysteme folgen
Auch hat die Innung bei den Herstellern von Nachrüstsystemen hinsichtlich der Kapazitäten angefragt. Dr. Pley hat demnach 280 verbindliche Bestellungen von Endkunden vorliegen, dazu kommen 1.050 in Form einer Sammelbestellung. Zum Jahresende 2019 seien noch 650 Nachrüstsätze verfügbar gewesen, so Reher. Oberland Mangold werde Mitte Februar die ersten SCR-Hardware Nachrüstsysteme NeoPlus ausliefern, deren Systeme für VW-Motoren ausgelegt sind. Von Twintec/Baumot lagen noch keine Angaben vor.
Für Kfz-Werkstätten mit AU-Befähigung besteht laut der Stuttgarter Kfz-Innung ein großes Interesse an Nachrüstungen, da sich öfter Zusatzaufträge durch notwendige Reparaturen an den Fahrzeugen oder fällige Wartungen ergeben. "Wir fordern eine flächendeckende Nachrüstung inklusive einer staatlichen Nachrüstprämie. Eine Beschränkung auf die 15 Intensivstädte ist nicht ausreichend. Außerdem sollten Nachrüstlösungen nicht nur für Volumenmodelle angeboten werden, sondern auch für Motoren kleinerer Stückzahl", fordert Reher.
Rein wirtschaftlich rechne sich die Umrüstung für die Hersteller der Systeme noch nicht, betont Reher. Dass eine staatliche Förderung funktioniert, zeigt das Vorgehen der Regierung bei der Nachrüstung von Nutzfahrzeugen. Hier können Betriebe bis zu 3.600 Euro pro Fahrzeug für die Umrüstung bekommen. Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen beträgt die mögliche Förderung nun maximal 4.800 Euro. (tm)
Weitere Hintergründe zum Thema "Hardwarenachrüstungen" lesen Sie in der Januarausgabe von asp AUTO SERVICE PRAXIS, die am 24. Januar 2020 erscheint.