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Bezahlbare Mobilität: Kfz-Verbände stellen Forderungen

27.09.2024 14:40 Uhr | Lesezeit: 4 min
Arne Joswig auf der ZDK-Bundestagung 2024
ZDK-Präsident Arne Joswig fordert zusammen mit Partnerverbänden mehr verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen.
© Foto: ProMotor

Europäische Kfz-Verbände fordern eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität. In der "Münchener Erklärung" appellieren sie an die Regierungen und die EU, politische Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb, grenzüberschreitende Infrastruktur und CO2-neutrale Technologien zu schaffen.

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In einem gemeinsamen Appell setzen sich die vier Kfz-Branchenverbände aus Österreich, der Schweiz, Italien/Südtirol und Deutschland für eine nachhaltige und gleichzeitig bezahlbare Mobilität in Europa ein. Im Rahmen des Branchentreffens in München verabschiedeten sie die "Münchener Erklärung", die konkrete Forderungen an die nationalen Regierungen sowie die EU-Kommission in Brüssel enthält. Diese betreffen insbesondere die Schaffung eines verlässlichen politischen Rahmens, um neue Technologien und Mobilitätslösungen für die Zukunft zu fördern.

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Forderungen für bessere Infrastruktur und fairen Wettbewerb

Ein zentraler Punkt der Erklärung ist die Forderung nach einer grenzüberschreitend funktionierenden Infrastruktur. Dazu gehören insbesondere ein flächendeckendes Netz von Ladepunkten für Pkw und Nutzfahrzeuge sowie die Vereinheitlichung der Bezahlsysteme an Ladesäulen in ganz Europa. Zudem wird gefordert, dass der Zugang zu Fahrzeugdaten durch eine einheitliche, europaweite Regelung garantiert wird. Dies sei entscheidend für den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe, da nur so diskriminierungsfreie Innovationen im Bereich der Fahrzeugdienste entstehen können.

Die Vertreter der Verbände unterstreichen außerdem die Notwendigkeit, die Eichung von Geräten zur Messung von Schmierstoffen in Kfz-Betrieben europaweit zu vereinheitlichen.

Klimaschutz und Technologiemix

Ein weiterer Schwerpunkt der "Münchener Erklärung" liegt auf der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor. Die Verbände plädieren für einheitliche Fördersysteme zur Unterstützung neuer Technologien und nachhaltiger Mobilität, die in allen EU-Staaten vergleichbar wirken. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollen Kaufanreize gleichmäßig verteilt und transparenter gestaltet werden.

Zudem fordern die Kfz-Verbände, die Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte bereits im Jahr 2025 vorzunehmen. Dabei sollen alle CO2-neutralen Antriebstechnologien einbezogen werden, um den unterschiedlichen Marktbedingungen in Europa gerecht zu werden.


Auszüge aus der "Münchener Erklärung"

  • Das Kfz-Gewerbe ist ein wichtiger Wirtschafts- und Innovationsmotor in Europa. Dafür stehen in Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz 190.000 Werkstatt- und Handelsbetriebe mit ihren 940.000 Beschäftigten.
  • Neue Antriebstechnologien erfordern auch von unseren Betrieben Anpassung und Innovationen. (...)
  • Wichtig sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen. Nur so können wir Hand in Hand mit unseren Kundinnen und Kundinnen eine bezahlbare und nachhaltige Mobilität in Europa sicherstellen.
  • Nur eine intakte Infrastruktur sichert grenzüberschreitende Mobilität: Ein leistungsfähiges Straßennetz sowie der Erhalt und die Modernisierung sind Grundlage für Freizügigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Europa.
  • Alle europäischen Hauptverkehrsadern müssen schnellstmöglich mit Ladepunkten für Pkw und Nutzfahrzeuge ausgestattet werden. (...)
  • Fairer und gleicher Wettbewerb für Werkstätten und Autohandel: Der Zugang zu Fahrzeugdaten muss auf europäischer Ebene durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine sektorspezifische Regulierung sichergestellt sein. (...)
  • Monetäre Kaufanreize, die einzelne Mitglieder in ihren Ländern aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen, sollten aber, wenn sie in anderen Staaten angewandt werden, im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in ihrer Wirkung vergleichbar sein, um Wettbewerbsverzerrungen im Vertrieb zu vermeiden und Transparenz für die Kunden zu schaffen. (...)
  • Die Revision der CO2-Flottengrenzwerte ist auf das Jahr 2025 vorzuziehen und muss sämtliche CO2-neutralen Antriebstechnologien bei der Zielerreichung berücksichtigen und dabei auf die tatsächlichen Marktgegebenheiten in realistischer Weise Rücksicht nehmen.


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