Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat das am Donnerstag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete 4. Bürokratieentlastungsgesetz kritisiert. Dieses bleibe "weit hinter den Erwartungen" der Branche zurück, erklärte ZDK-Präsident Arne Joswig laut einer Mitteilung. "Beim Aufbau von Bürokratie wird angesichts der vielen neuen Regulierungen der Turbo gezündet, während der Bürokratieabbau im Schneckentempo erfolgt."
Besonders die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für größere mittelständische Betriebe erachtet der Branchenvertreter als den "nächsten Bürokratietsunami". Stattdessen sehe die Regierung die Hauptentlastung in der Abschaffung von Schrifterfordernissen. "Das ist völlig an der Realität vorbei."
Echte Entlastung hätte nach Ansicht von Joswig die Umsetzung des Forderungskatalogs des Zentralverbands (wir berichteten) gebracht. "Doch dieser wurde, wie die vielen anderen Eingaben aus Handwerk und Wirtschaft, offenbar ignoriert. So wird die Luft zum Atmen für den Mittelstand weiter immer dünner, obwohl das Maß schon längst übervoll ist", monierte er.
Zügige Nachbesserungen gefordert
Joswig führte weiter aus, dass der Gesetzgeber in einem Betrieb bis zu 20 Beauftragte, z.B. Abfallbeauftragte, Abscheider-Sachkundige, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Asbest-Sachkundige, Datenschutzbeauftragte, Entsorgungsverantwortliche, Geldwäschebeauftragte oder Beauftragte für Leitern und Tritte fordere. "Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten, zumal das die knappen Personalkapazitäten zusätzlich binden." Die Politik müsse schnellstmöglich nachbessern und diese Legislaturperiode noch ein 5. Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, dass die vielen Vorschläge der Wirtschaft aufnehme und die Menschen in den Betrieben und Unternehmen spürbar entlaste.
Der Bundestag hatte am Donnerstagmorgen ein Paket zum Abbau von Bürokratie beschlossen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Auch die Union als größte Oppositionspartei votierte dafür. Die AfD enthielt sich. In dem Regierungsentwurf wird das Entlastungsvolumen auf 944 Millionen Euro beziffert.
Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem in Hotels die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfallen. Vorgesehen ist auch, dass Betriebskostenabrechnungen digitalisiert werden. Im Aktienrecht soll es künftig ausreichen, Beschlüsse von Hauptversammlungen, die sich auf Vergütungen beziehen, im Internet zu veröffentlichen. Außerdem sollen Buchungsbelege künftig nur acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.