Die Zukunftschancen der für einen Verkauf vorgesehenen Anlasser-Sparte vom Technologiekonzern Bosch haben sich nach Einschätzung des Betriebsrats erhöht. "Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich die Ertragssituation als eigenständige Gesellschaft noch weiter verbessern wird", sagte Bosch-Gesamtbetriebsratschef Alfred Löckle der Deutschen-Presse-Agentur. "Ein potenzieller Käufer oder Partner könnte den Geschäftsbereich Starter und Generatoren auf lange Frist zukunftsfähig machen und somit Arbeitsplätze sichern."
Bosch hatte im vergangenen Jahr angekündigt, sich von dem Bereich mit gut 6.500 Mitarbeitern weltweit trennen zu wollen. In Deutschland arbeiten in der Sparte etwa 500 Beschäftigte in Schwieberdingen (Kreis Ludwigsburg) und 900 in Hildesheim. Die Sparte sei nicht groß genug, um im Wettbewerb mit Konkurrenten wie dem japanischen Zulieferer Denso oder dem französische Unternehmen Valeo zu bestehen. In den vergangenen zehn Jahren habe der Bereich einen Verlust im hohen dreistelligen Millionen-Bereich angehäuft, bei einem Umsatz von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2014.
Die Anlasser-Sparte hat lange Tradition. Bosch präsentierte im Jahr 1914 den ersten elektrischen Anlasser für Autos - die Mitarbeiterzeitung heißt nicht ohne Grund "Bosch Zünder".
Betriebsrat gegen die schnelle Trennung
Was nun wird, ist offen: "Neben dem Verbleib des Geschäftsbereichs als eigenständige Tochter bei Bosch sind auch die Suchen nach einem geeigneten Kooperationspartner oder Käufer nicht vom Tisch", sagte Löckle. Der Betriebsrat hatte sich gegen die schnelle Trennung gestemmt. Mit Erfolg: Nun soll die Ausgliederung statt Ende 2015 erst im zweiten Halbjahr dieses Jahres vollzogen werden, erst danach wäre ein Verkauf überhaupt denkbar. Voraussetzung für die Ausgründung ist, dass jeder Mitarbeiter seinem neuen Vertrag zustimmt. Bei einem Verkauf hätten Betriebsrat und Beschäftigte noch einmal Mitspracherechte.
Man könne Vertrauen in den Plan haben, warb Löckle für die Zustimmung der Beschäftigten. Das Ergebnis dürfte den Preis für einen möglichen Käufer aber wohl auch drücken. Denn mit der Mitte März geschlossenen Vereinbarung ist gesichert, dass die neue Tochter sich an Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält. Die Mitarbeiter, die in die neue Gesellschaft übergehen, können im Falle einer betriebsbedingten Kündigung außerdem eine Weiterbeschäftigung beim Mutterkonzern verlangen. Das gilt auch im Falle eines Verkaufs.
An die Übernahme durch einen direkten Wettbewerber glaubt Betriebsrat Löckle nicht: Das würde an kartellrechtliche Grenzen stoßen. (dpa)