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Charta 2030 Fahrzeugsicherheit: Ideen für die HU der Zukunft

05.07.2024 14:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
Charta 2030 Fahrzeugsicherheit
Die in der Charta 2030 gezeigten Szenarien ergänzen heutige Prüfinhalte.
© Foto: FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH

Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH hat gemeinsam mit den Prüf- und Überwachungsorganisationen das Programm Charta 2030 Fahrzeugsicherheit veröffentlicht. Darin wird ausführlich skizziert, wie die Hauptuntersuchung in Zukunft aussehen könnte.

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Wie muss die Hauptuntersuchung weiterentwickelt werden, um bei vernetzten und hochautomatisierten Fahrzeugen auch in Zukunft die Sicherheit jederzeit gewährleiten zu können? Mit der Charta 2030 beziehen die Prüforganisationen mit ihren über 18.000 Sachverständigen und Prüfingenieuren in Deutschland Position zur Weiterentwicklung der Technischen Fahrzeuguntersuchung im Zuge einer rasant voranschreitenden Entwicklung im Mobilitätsbereich.

Heute werden jährlich mehr als 30 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) bzw. Periodic Technical Inspections (PTI) in Deutschland durchgeführt. Die in der Charta 2030 dargelegten Positionen konzentrieren sich auf die vier Bereiche technisch bedingte Neuerungen, Klima- und Verkehrssicherheitspolitische Ziele sowie die Gestaltung eines modernen Rechtsrahmens im Bereich der technischen Fahrzeuguntersuchung auf nationaler und internationaler Ebene.

Angesichts zunehmend digitalisierter und vernetzter Fahrzeuge entwickeln Prüforganisationen derzeit Lösungen, um neuen Herausforderungen, wie dem sicheren Umgang mit Mobilitäts- bzw. Fahrzeugdaten zu begegnen.

Die in der Charta 2030 gezeigten Szenarien ergänzen die heutigen Prüfinhalte (elektronische Prüfverfahren, Räder, Fahrwerk, Licht, Bremse) für automatisierte und vernetzte Fahrsysteme. Die künftigen Fahrzeugprüfungen werden dadurch vermutlich dynamischer: Elektronische Zustandsprüfungen werden ergänzt durch dynamische Funktions- und Wirkungsprüfungen.

Software-Updates prüfen

Ein wichtiger Aspekt sind künftig Konformitätsprüfungen von Software und entsprechenden Updates, insbesondere für sicherheitsrelevante Systeme (z. B. Fahrdynamik, Fahrerassistenzsysteme, Motormanagement).

Schon heute ist es möglich, Fahrzeug-Software "over-the-air" zu übertragen und zu aktualisieren. Die Konformität und Integrität von Software als elementarer Bestandteil elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme müsse daher künftig für alle sicherheitsrelevanten Fahrzeugsysteme im Rahmen der HU überprüft werden, fordern die Prüfgesellschaften.

Dafür sei es notwendig, dass hoheitliche Stellen Zugang zu Vergleichswerten für Software und entsprechende Updates (u. a. Softwarenummern und Integritätsmerkmale wie Checksummen) erhalten, um eine entsprechende Konformitätsprüfung umsetzen zu können.

Zugang über OBD-/OTA-Fahrzeug-Schnittstellen ermöglichen

Eine weitere Forderung in der Charta 2030: Die Bereitstellung durch Fahrzeughersteller und der Zugang über OBD-/OTA-Fahrzeug-Schnittstellen zu allen untersuchungsrelevanten Fahrzeug-Informationen müssten gesetzlich verankert und dem technischen Fortschritt der Fahrzeuge entsprechend angepasst werden.

Künftig sei es außerdem denkbar, dass die periodischen Präsenzuntersuchungen um anlassbezogene remote unterstützte Untersuchungen ergänzt werden.

Rechtsrahmen schaffen

Ebenso wichtig sei es, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen zu schaffen. Dazu heißt es in der Charta 2030: "Die Prüforganisationen fordern Politik und Legislative auf, einen modernen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen zu schaffen, in dessen Umfeld sich technische Weiterentwicklungen und Innovationen der Automobilindustrie fördern und gleichzeitig die gemeinsamen Ziele Verkehrssicherheit und Umweltschutz erreichen lassen."

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