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Diesel-Nachrüstung: Regeln sollen Anfang 2019 in Kraft treten

24.10.2018 10:48 Uhr
Diesel-Nachrüstung: Regeln sollen Anfang 2019 in Kraft treten
Stickstoffreduzierung: SCR-Katalysator zur Nachrüstung für Diesel.
© Foto: picture alliance/Ina Fassbender/dpa

Es ist Wahlkampf in Hessen, die große Koalition in Berlin will im Gezerre um schlechte Luft und Fahrverbote Handlungsfähigkeit beweisen. Der Arbeitsplan des Bundeskabinetts wirkt ehrgeizig - hat aber einen entscheidenden Haken.

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Die große Koalition will bei den Vorbereitungen für Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Fahrzeuge aufs Tempo drücken. Kurz vor der Landtagswahl in Hessen verabschiedete das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Arbeitsplan, nach dem die Regeln für die technischen Nachrüstungen der Abgasreinigung schon Anfang 2019 in Kraft treten sollen, obwohl grundlegende Fragen wie die Finanzierung noch nicht geklärt sind. Die Nachrüstungen sollen dafür sorgen, dass die Luft in Städten sauberer wird. Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und 5 sollen von Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen sein.

In Mainz verhandelte das Verwaltungsgericht am Mittwoch über Diesel-Fahrverbote in der Stadt. Die zu hohe Belastung der Luft in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid (NOx) hat dazu geführt, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Stuttgart und Frankfurt am Main Fahrverbote für notwendig halten. Das Thema spielt auch vor der Landtagswahl in Hessen an diesem Sonntag eine wichtige Rolle im Wahlkampf, CDU und SPD schneiden dort in Umfragen schlecht ab.

Das Bundesverkehrsministerium erarbeite "unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen", heißt es in dem Kabinettsbeschluss. Die Maßnahmen sollten "schnellstmöglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden". Das Kabinett bekräftigte, dass die Autobauer für die Kosten der verbesserten Abgasreinigung aufkommen sollten. Verhandlungen mit der Branche laufen. Bisher lehnten die Hersteller es ab, die Nachrüstungen komplett zu bezahlen.

"Unverzügliche" Maßnahmen

Auch die Voraussetzungen, um die Einhaltung von Fahrverboten über Nummernschilder zu überwachen, soll Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) "unverzüglich" schaffen. Diesel der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltag auf der Straße weniger als 270 Milligramm Stickoxid (NOx) ausstoßen. Neue Euro-6-Diesel werden von Fahrverboten komplett ausgenommen.

Über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes will die Bundesregierung klarstellen, dass Fahrverbote "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen", in denen im Jahresmittel mehr als 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter gemessen werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm, nach aktuellem Stand wären 15 deutsche Städte betroffen.

Für derzeit 50 Städte, die den Grenzwert weniger deutlich überschreiten, sollen andere Maßnahmen - etwa Nachrüstungen kommunaler Fahrzeuge und eine bessere Verkehrslenkung - ausreichen. Der Kabinettsbeschluss hält aber auch fest, dass die kommunale Selbstverwaltung in diesen Städten weiterhin gelte.

Immer neue Gerichtsurteile zu Fahrverboten wegen zu hoher Luftverschmutzung hatten die Politik zunehmend unter Druck gesetzt. In Hamburg sind bereits Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt, sie gelten als Hauptquelle für die hohe Stickoxid-Belastung in Innenstädten. Gegen Hardware-Nachrüstungen hatten sich Autobranche und Verkehrsminister monatelang gewehrt und stattdessen auf Software-Updates von Millionen Diesel gesetzt. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich lange kritisch zu Nachrüstungen direkt am Motor geäußert, Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) warb dafür. (dpa)

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KOMMENTARE


Martin Hartmann

25.10.2018 - 10:11 Uhr

Sicherlich muss sich in Sachen Umweltschutz / Diesel etwas tun, aber einfach nur auf angekündigte Dieselfahrverbote, welche durch Klagen der DUH zustandekommen zu reagieren ist auch nicht das Wahre. Solange die DUH weiter auf Teufel komm raus klagt, wird es nur ein regionales reagieren der betroffenen Städte geben.Vielleicht sollte man, nur um Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und die Wogen zu glätten der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit aberkennen. Die Folgen der gewonnenen Klagen sind nämlich alles andere als Gemeinnützig - zumindest aus Sicht der betroffenen Autofahrer. Jede gewonnene Klage dient der DUH ausschließlich um die betroffenen Städte und Gemeinden kostenpflichtig abzumahnen. Diese Geschäftspraxis sollte allen betroffenen zu denken geben - die DUH ist nichts anderes als ein billiger Abmahnverein, der keine außer den eigenen Interessen vertritt. Wie schrieb die FAZ schon vor Jahren: "Die Deutsche Umwelthilfe ist ein von Abmahnungen lebender Interessenverein." Wessen Interessen das sind, bleibt aus meiner Sicht offen ....


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