Es bleibt dabei - der frühere Volkswagen-Chef Martin Winterkorn wird vorerst nicht beim großen Betrugsprozess zu "Dieselgate" in der Braunschweiger Stadthalle erscheinen. Das abgetrennte Verfahren gegen den Ex-Konzernboss könne nur separat geführt werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts der Deutschen Presse-Agentur. Eine Rückführung des Komplexes in das laufende Verfahren ist ihm zufolge nicht möglich. Ein Beginn der Verhandlung gegen Winterkorn ist damit überhaupt nicht absehbar.
Gegen die vier weiteren in diesem Verfahren angeklagten früheren Führungskräfte wird mittlerweile seit einem Jahr in der Braunschweiger Stadthalle verhandelt. Ihnen wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen. Der Komplex gegen den mittlerweile 75-jährigen Winterkorn war zum Auftakt aufgrund eines medizinischen Gutachtens abgetrennt worden.
Abwesenheit von Winterkorn dominierte
Die Abwesenheit des früheren Vorstandsvorsitzenden hatte die ersten Prozesstage im September 2021 klar dominiert. Sowohl die Verteidiger der übrigen Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft kritisierten das Vorgehen des Gerichts scharf. "Die Botschaft, hier zu sitzen ohne Herrn Winterkorn, ist eine Katastrophe", schimpfte damals ein Anwalt. "Sich der Verantwortung für das eigene Handeln zu stellen, sieht anders aus", kommentierte ein Kollege.
Als der Dieselskandal im Herbst 2015 aufflog, trat Winterkorn zwar zurück. Er beteuerte aber, vor dem Bekanntwerden der Manipulationen nichts von illegalem Tun gewusst zu haben. In einer Abschiedsbotschaft kündigte er an, es komme "alles auf den Tisch - so schnell, gründlich und transparent wie möglich". Im Untersuchungsausschuss des Bundestags fragte er später: "Wie konnte so etwas passieren?" Der als einer der größten Industrieskandale der deutschen Geschichte geltende Betrug hat VW längst mehr als 30 Milliarden Euro gekostet.
Im Braunschweiger Prozess ist aber auch nach mehr als 40 Verhandlungstagen keine Durchbruch erkennbar. Coronabedingte Ausfälle und unzählige Anträge sorgten immer wieder für Unterbrechungen. Schwierig ist zudem, dass ein Großteil der als maßgeblich geltenden Zeugen zuletzt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten. Aussagen gab es lange nur aus zweiter Hand, weil nur einzelne Strafverfolger aus wichtigen eigenen Zeugenvernehmungen berichten. An diesem Donnerstag soll ein Entwicklungsingenieur vernommen werden.