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Einigung zwischen Bund und Ländern: Lockdown wird bis 7. März verlängert

11.02.2021 15:29 Uhr | Lesezeit: 5 min
Lockdown; Corona-Krise; Corona-Pandemie; Shutdown; Autohaus-Schließung; Autohandel; geschlossen
Der stationäre Autoverkauf wird wohl in den meisten Bundesländern drei weitere Wochen verboten bleiben.
© Foto: picture alliance / Zoonar | Oliver Boehmer

Die Hoffnungen des deutschen Autohandels auf einen baldigen Restart haben sich nicht erfüllt. Bund und Länder verständigten sich am Mittwochabend auf eine Verlängerung der Corona-Beschränkungen bis in den März hinein.

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Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder am Mittwoch nach mehrstündigen Beratungen vereinbart. Für den stationären Autohandel ist die Entscheidung schmerzhaft: Seit Mitte Dezember 2020 sind die Verkaufsräume bundesweit dicht. Die Ausnahme ist Thüringen, in dem Freistaat dürfen die Kunden nach wie vor Autohäuser besuchen.

Wie aus dem neuen Beschlusspapier hervorgeht, gibt es die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollte der Einzelhandel und damit auch der stationäre Automobilhandel wieder aufmachen können. Gleiches gelte für Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen, heißt es. Ob Lockerungen darüber hinaus möglich sind, hängt von den einzelnen Bundesländern ab.

Momentan liegt die Zahl pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 bestätigten Neuinfektionen täglich. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerleinstag."

"Fast so sicher wie ein Spaziergang im Park"

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) kritisierte die weitere Schließung der Autohäuser. "Ein Autohaus zu besuchen, ist wahrscheinlich fast so sicher wie ein Spaziergang im Park", sagte Präsident Reinhard Zirpel nach den Bund-Länder-Beratungen. Er verwies auf die vergleichsweise sehr große Verkaufsflächen in Relation zur täglichen Kundenzahl in den Betrieben. Eine frühere Öffnung des Kfz-Handels wäre wünschenswert gewesen.

Mit Blick auf die gesamte Branche betonte Zirpel: "Der anhaltende Lockdown wird für die Automobilwirtschaft nun zu einer zunehmenden Belastung." Nach einem bereits sehr schwierigen Jahr 2020 seien die Neuzulassungen im Januar erneut um 31 Prozent zurückgegangen. "Solche Einbußen sind nicht lange durchzuhalten."

Bereits am Dienstag hatte Thomas Peckruhn, Vizepräsident des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), im Gespräch mit AUTOHAUS gewarnt: "Sollte die Schließung des Autohandels weitergehen, kommen die Betriebe an ihre Substanz und darüber hinaus." Im Falle einer weiteren Lockdown-Verlängerung behalte sich der Verband rechtliche Schritte vor. Peckruhn: "Dann sollen Richter die Lage begutachten."

Für die Öffnung der Schulen nach der weitgehenden Schließung im Lockdown wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Beschlossen wurde vielmehr, dass darüber die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Weitere Neuerung: Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Begründet wurde dies mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene.

Warnung von dritter Corona-Welle

Kanzlerin Merkel warnte vor einer dritten Welle. Der Grund seien die verschiedenen Varianten des Virus, so Merkel. Deshalb müsse man weiter vorsichtig sein. Die Mutation sei eine "Realität". Sie nehme zu, die Frage sei, wie schnell.

Merkel sagte, die verhängten Maßnahmen zeigten Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen sei gesunken. "Wir können auch sehr zufrieden sein", betonte die Kanzlerin. Es gebe aber die Virusvarianten. Es deute sich eine dritte Welle an, die bekämpft werden müsse. Dies könne um so besser geschehen, je mehr die Infektionszahlen weiter heruntergingen und Gesundheitsämter in der Lage seien, Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. (rp/dpa)

Was ist erlaubt, was nicht? Bislang herrscht in Deutschland ein Flickenteppich aus widersprüchlichen und uneinheitlichen Einzelverboten im Automobilhandel. Einen Übersicht des BVfK finden Sie HIER!

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