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Gerichtsentscheid: Diesel-Fahrverbote auch in Essen

15.11.2018 09:14 Uhr
Fahrverbot Stau Essen Autobahn
In Essen gelten gelten bald Diesel-Fahrverbote, von denen auch die Autobahn A40 betroffen ist.
© Foto: picture alliance/imageBROKER/Jochen Tack

Die Deutsche Umwelthilfe kann einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen: Auch in Essen müssen die Behörden bald Diesel-Fahrverbote verhängen. Dies soll auch für Teile der Autobahn 40 gelten.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone einschließlich von Teilen der vielbefahrenen Autobahn 40 angeordnet. Die "Blaue Umweltzone" soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten. Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Organisation kämpft für die Einhaltung des bereits seit 2010 EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2).

Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung der Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagte die Vorsitzende der zuständigen 8. Kammer, Margit Balkenhol. Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf einer Hauptverkehrsstraße an. Es bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

Vertreter des Landes NRW hatten zuvor in der mündlichen Verhandlung betont, dass durch schon geplante Maßnahmen eine Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 an fast allen Messstationen gelingen werde. Eine Aufnahme von Fahrverboten in neue Luftreinhaltepläne sei unverhältnismäßig und würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten. "Mit Fahrverboten würden wir zeitlich hinter dem liegen, was wir sonst erreichen würden", hatte eine Anwältin des Landes argumentiert.

Erlaubt sind EU-weit höchstens 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der A40 liegt, war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm gemessen worden. In Essen wurde der Grenzwert noch an vier weiteren Stationen überschritten. An der Station Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen gab es zuletzt ein Jahresmittel von 46 Mikrogramm. In ganz Essen waren zum Jahresanfang 2018 rund 42.000 Dieselfahrzeuge der Klassen 4 und 5 zugelassen.

Die DUH hat in Sachen Luftreinhaltung bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen sollen. Das Land hatte angekündigt, dagegen Berufung einlegen zu wollen. In Hamburg sind Fahrverbote auf zwei Strecken in Kraft, in mehreren anderen Städten wie Berlin, Frankfurt oder Stuttgart sind sie geplant. (dpa)

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KOMMENTARE


VB

15.11.2018 - 16:48 Uhr

Es steht ja außer Frage, dass es sich beispielsweise beim Neckartor in Stuttgart um keine bevorzugte Wohnadresse handelt. Aber seien Sie versichert - am aktuellen Aufstellort der Meßstation in der Nische eines Hochhauses, keine 3 Meter von der Straße, kurz vor einer Ampelanlage mit ständig anhaltenden und wieder anfahrenden Autos lebt kein Mensch. Auch Fußgänger kommen dort äußerst selten vor. Es geht um willkürlich festgesetzte Grenzwerte, Meßstationen, deren Werte sogar durch Blütenpollenflug negativ verfälscht werden (Quelle: LUBW) und einen unseriösen Abmahnverein namens DUH, dem es noch nie wirklich um die Umwelt, sondern immer nur um den eigenen Geldbeutel gegangen ist. Und diesem Verein gehört schon seit langem die Gemeinnützigkeit entzogen.


Pedro

16.11.2018 - 16:47 Uhr

@VB: Zu viel Boulevardzeitungen gelesen? Messstationen, die in irgendeiner Form unzulässig installiert sind, wären für die Gerichte ein willkommener Anlass gewesen, die DUH-Klagen abzuweisen. Blütenpollen verfälschen auch sicher keine Stickoxidwerte, sondern die von Feinstaub. Feinstaub ist aber nicht das Thema bei den Fahrverboten.


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