Derzeit wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs diskutiert. Im Zuge dessen soll eine Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingeführt werden. ATU fordert in einer Mitteilung hinsichtlich der Übergangsfrist beim Designschutz eine Nachbesserung.
Laut aktuellem Stand des Gesetzentwurfs solle die Reparaturklausel nicht für eingetragene Designs gelten, die vor dem 1. Januar 2020 angemeldet wurden. Diese bestehenden Designs würden demnach für 25 Jahre geschützt bleiben, wie im § 27 des Gesetzes über den rechtlichen Schutz von Design vorgesehen. Das schränke die beabsichtigte Wirkung der Reparaturklausel stark ein und lasse die zu erwartenden Preisvorteile erst in ferner Zukunft für die Verbraucher spürbar werden, hieß es.
Daher fordert die Werkstattkette - als auch die Verbände Verbände-Allianz aus GVA, ADAC, GDV und VZBV - eine Einschränkung der Übergangsfrist von momentan 25 Jahren auf acht Jahre. Damit würden die Verbraucher spätestens ab dem 1. Januar 2028 von einem liberalisierten Ersatzteilmarkt profitieren, so ATU.
Eine Änderung des Gesetzentwurfes hätte demnach drei Vorteile:
- faire Ersatzteilpreise für den Endverbraucher auch für sichtbare Ersatzteile,
- Entscheidungsfreiheit zwischen Original- und günstigerem Nachbauteil - so wie es seit vielen Jahren im Bereich der nicht vom Designrecht erfassten Verschleißteile möglich ist sowie
- mehr Verkehrssicherheit durch die Möglichkeit der alternativen und preiswerteren Reparatur.
Seit Jahren setzen sich Verbände und Unternehmen für faire Preise ein. Im Bereich der sichtbaren Kfz-Ersatzteil war laut ATU der freie Wettbewerb aufgrund eines strikten Designschutzes bisher stark eingeschränkt. Die Leidtragenden waren die Verbraucher, welche die von den Herstellern kontrollierten Preise für Stoßfänger, Scheinwerfer, Windschutzscheiben und andere Ersatzteile akzeptieren mussten. Näheres dazu im ATU-Positionspapier. (tm)