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GVA: Freier Teilemarkt sichert E10-Verträglichkeit zu

06.04.2011 09:01 Uhr
Super_E10_Esso
GVA: Komponenten wie Motorenteile, Schläuche oder Benzinpumpen aus dem freien Teilemarkt sind E10-tauglich.
© Foto: Joerg Sarbach/dapd

Auch der GVA will dem Verbraucher Verunsicherung nehmen: Komponenten wie Motorenteile, Schläuche oder Benzinpumpen aus dem freien Teilemarkt seien zumindest qualitätsgleich mit Erstausrüstungsteilen und damit E10-verträglich.

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Der Einbau von Teilen aus dem freien Kfz-Teilemarkt bei Wartung und Reparatur hat laut Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) keinen Einfluss auf die E10-Verträglichkeit. "Auch bei Teilen, die nicht aus derselben Produktion wie die Erstausrüstungsteile stammen, kann man davon ausgehen, dass diese zumindest qualitätsgleich sind, was auch für die E10-Verträglichkeit gilt", sagte Verbandspräsident Hartmut Röhl am Dienstag in Ratingen. Wenn eine nachträglich eingebaute Komponente (Motorenteile, Schläuche, Benzinpumpen etc.) aus dem freien Teilemarkt gleichwohl eine E10-Unverträglichkeit aufweise und zu einem Schaden führe, sei der betroffene Teilehersteller oder Importeur, der vor diesem Risiko nicht ausreichend gewarnt hat, nach dem Deliktrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches schadensersatzpflichtig, so Röhl weiter. Für die aktuell vertriebenen Teile folge diese Schadensersatzpflicht auch aus dem Produkthaftungsgesetz. Gesetzlich verpflichtend sei auch die Auskunftspflicht des Verkäufers oder der Werkstatt zum Hersteller oder Importeur eines ggf. schadhaften Teils. Dokumente über den Warenein- und -ausgang müssten aufbewahrt werden, ansonsten hafteten die Unternehmen selbst wie ein Hersteller, wenn sie dem geschädigten Endverbraucher den Hersteller oder Vorlieferanten nicht benennen könnten, heißt es in der GVA-Mitteilung. Der Autofahrer müsse also auch nicht befürchten, auf einem etwaigen Schaden allein deshalb sitzen zu bleiben, weil ihm der Hersteller oder Importeur dieses Teils nicht bekannt ist. Ob die Zusicherung des Verbands die Verbraucher-Skepsis gegenüber E10 abbaut, ist fraglich. Schon die Zusicherung der Hersteller, die ihre Angaben in der Verträglichkeitsliste der DAT als rechtlich verbindlich bezeichneten, hat die Beliebtheit des neuen Kraftstoffs nicht wesentlich gesteigert. Die Autofahrer fürchten im Schadensfall aufwändige Prozesse mit teuren Gutachten, ob ein Schaden tatsächlich durch E10 verursacht wurde. (ng)

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