Die Reform der Hauptuntersuchung (HU) verzögert sich und wird doch nicht, wie vorgesehen, diesen April umgesetzt. Einer Pressemeldung des TÜV Süd zufolge gibt es bei der Novellierung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung (StVZO) auf Ebene der Bundesländer weitergehenden Beratungsbedarf. Die mit der Reform verbundenen Neuerungen treten erst nach einer Zustimmung des Bundesrates, frühestens also am 1. Juli 2012 in Kraft.
Die HU-Neuerungen umfassen beispielsweise die Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern vor der Prüfung, das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung der Plakette, die Arbeit mit dem "Mängelbaum" sowie die Prüfung der Assistenzsysteme aller neu zugelassenen Fahrzeuge (wir berichteten). (msh)