Der Bundesrat hat dem Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) nun zugestimmt (wir berichteten). Einer der wesentlichen Punkte der Neuregelung durch die 47. Änderung Straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften ist der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Prüfungstermins.
Wie der TÜV Süd am Dienstag meldete, gilt die neue Regelung in Baden-Württemberg ab sofort. Seit dem 1. April wird zwischen Mannheim und Friedrichshafen demnach nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre.
Bayern und weitere Bundesländer warten offenbar das endgültige Inkrafttreten des Gesetzes ab, das für den 1. Juli vorgesehen ist. Dort gilt die neue Plakette folglich weiterhin ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der HU. (msh)