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In Schleier gehüllt

16.07.2010 12:02 Uhr

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Förderung für Nachrüstung

Die Regelungen für das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen werden sukzessive verschärft. So dürfen in Berlin oder Hannover seit dem 1. Januar 2010 nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette (PM 4) in die Innenstadt einfahren. Weitere werden folgen. Die Hersteller von Nachrüst-Dieselpartikelfiltern freut es, bedeuten doch strengere Umweltgesetze einen erhöhten Absatz von Abgasreinigungssystemen.

Bereits jetzt ist abzusehen, dass bald alle innerstädtischen Umweltzonen nur noch mit grüner Plakette der PM-Stufe 4 befahren werden dürfen. Um hier soziale Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wurde daher bereits im Dezember letzten Jahres darüber diskutiert, die Förderung für die Umrüstung auf Dieselpartikelfilter nochmals um ein Jahr zu verlängern. Die hierzu gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitete Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Pkw und leichten Nfz mit Selbstzündungsmotor (Diesel) wurde schließlich am 6. Mai 2010 fertiggestellt und am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger 72 veröffentlicht.

Auch Leicht-Lkw begünstigt

Förderfähig sind demnach alle Personenkraftwagen, die in den Zulassungsdokumenten als „Pkw“ oder Fahrzeug der Klasse „M1“ ausgewiesen sind. Hierunter fallen auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (Krankenwagen, Leichenwagen, Wohnmobil oder rollstuhlgerechtes Fahrzeug). Auch sie gelten als Pkw im Sinne der Richtlinie. Wichtig ist hier jedoch, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen wurde und der Einbau des Filters irgendwann in den Zeitraum vom 1. Januar und 31. Dezember 2010 fällt. Die Nachrüstung wird also rückwirkend ab Jahresanfang gewährt.

Neu gegenüber der ausgelaufenen Fördermaßnahme ist jedoch, dass jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, die in den Zulassungsdokumenten als „Lkw“ oder Fahrzeug der Klasse „N1“ ausgewiesen sind, die Förderung in Anspruch genommen werden darf. Anders als beim Pkw muss hier aber beachtet werden, dass das Fahrzeug vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen wurde. Auch darf der Einbau des DPF-Nachrüstsystems nur im Zeitraum zwischen 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass durch den Einbau des Rußfilters das Fahrzeug um mindestens eine Stufe bzw. Partikelminderungsklasse verbessert wird. Aus einer gelben Feinstaubplakette (PM 3) muss also eine grüne (PM 4) werden. Gefördert wird dabei auch die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, die zwar der Euro 4-Norm entsprechen (grüne Plakette), aber noch nicht ab Werk mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.

Nach wie vor beträgt die Höhe der Förderung 330 Euro. Mit den rund 50 Millionen Euro des Fördertopfes können damit ca.160.000 Fahrzeuge bezuschusst werden. Beantragt werden kann der Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; www.bafa.de oder www.pmsf.bafa.de) noch bis spätestens zum 15. Februar 2011. Wie schon bei der Abwrackprämie gilt auch hier das „Windhundverfahren“, d.h. bewilligt wird in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen. Bemerkenswert ist bei der erneuten DPF-Förderung, dass die Auszahlung des Fördergeldes bar erfolgt und auf das Konto des Fahrzeughalters überwiesen wird. Bisher wurde es mit der Kfz-Steuer verrechnet.

Einmalig 330 Euro vom Staat

„Dass die Förderung Cash ausgezahlt wird und jetzt auch kleine Nutzfahrzeuge und auch Wohnmobile gefördert werden, ist mit ein Verdienst der Deutschen Umwelthilfe (DUH)“, so Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse bei der DUH. „Nach der Misere mit den Betrugsfiltern im Jahr 2007 sind wir sehr engagiert, dass so viele Nachrüstungen wie möglich von den Verbrauchern durchgeführt werden. Deshalb liegt uns viel daran, dass die Förderung sehr einfach funktioniert.“

Auffallend ist hier aber, dass die jetzige Förderung nur verhalten publik gemacht wird. Hierzu Gerd Rosenkranz: „Die Förderung ist aufkommensneutral angelegt und wird mit dem Steueraufkommen nicht umgerüsteter Diesel-Pkw aufgerechnet.

Bis zum 31.3.2011, wenn die Malus-Regel für Nicht-Nachrüster ausläuft, verdient der Staat also noch an diesen Fahrzeugen. Danach sind bis Anfang 2013 nicht umgerüstete Diesel bei der Steuer eindreiviertel Jahre günstiger gestellt, weil dann erst die neue CO2-Kfz-Steuer mit Luftreinhaltekomponenten für alle Fahrzeuge greifen wird.“

Für die zurückhaltende Werbekampagne der BAFA und Umweltämter ist sicherlich auch die Nachwirkung der DPF-Misere verantwortlich. Befürchtungen, die angebotenen Filter funktionieren nicht, sind aber nicht angebracht. Die Auslöser der DPF-Misere haben sich aus dem Geschäft zurückgezogen (Bosal) oder Insolvenz anmelden müssen (GAT Katalysatoren GmbH).

Nachfrage ist zufriedenstellend

Trotz verhaltener Werbung ist aufgrund der Marktbereinigung und dem breiten Angebot an Partikelminderungssystemen der Absatz seit Inkrafttreten der neuen Förderung verhältnismäßig gut angelaufen. Unisono berichten die Hersteller (u.a. Twintec, K.A.T, HJS, Oberland-Mangold, Eberspächer), dass der Absatz an Nachrüstsystemen zufriedenstellend ist, jedoch noch leicht hinter den Erwartungen der Branche hinterherhinkt. Hingegen konnten die DPF-Hersteller gegen Ende des letzten Jahres, mit Auslaufen der alten Förderung, vor allen in den Monaten November und Dezember, ein deutliches Absatzplus gegenüber den Vor-Monaten verbuchen. Das mag an Torschluss- oder Mitnahme-Effekten gelegen haben. Daher wird erwartet, dass ab den Monaten September bzw. Oktober dieses Jahres die Nachfrage nach Partikelfiltern deutlich ansteigen wird. Zu Lieferengpässen wird es aber, wie alle DPF-Hersteller bestätigen, keinesfalls kommen – auch nicht in den Bereichen kleine Nutzfahrzeuge und Wohnmobile.

Vor diesem positiven Hintergrund kämpft die DUH dafür, dass bis Ende 2012 die Förderung fortgesetzt wird und sie auch auf Rangierloks, Baumaschinen, Schiffsdiesel u.a. auszudehnen. „Das würde auch die Städte bei der Umset- zung der EU-Luftreinhaltevorschriften (Umweltzonen!) unterstützen“, so Gerd Rosenkranz. Marcel Schoch

Stand DPF-Förderung

Aktuelle Zahlen

Wer wissen will, wie viele Anträge bisher gestellt wurden und ob sich ein Antrag noch lohnt, kann sich hierüber täglich auf der Homepage der BAFA informieren (http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/foerdermittel_pmsf/index.html). Ende Juni waren dies rund 26.000 Anträge. Auch wenn damit noch ca. 134.000 Anträge gestellt bzw. gefördert werden können, empfiehlt die Branche schnell zu handeln, denn sobald im Herbst in weiteren Umweltzonen nur noch mit grüner Plakette eingefahren werden darf, werden viele Besitzer ihre älteren Dieselfahrzeuge schnell umrüsten wollen. Angesichts von in Deutschland etwa 3,7 Millionen Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 3, etwa 2, 2 Millionen filterlose Euro-4-Diesel und rund 1, 4 Millionen leichte Nutzfahrzeuge der Abgasnormen Euro I bis Euro III (Stand: 01.01.2010), die antragsberechtigt sind, sollte diese Empfehlung durchaus ernst genommen werden.

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